Wie zu erwarten wurde eine Zahlung aus dem Schadenersatzfonds von 12 MIO von Piepenburg abgelehnt.
Falls aus der Hybrid noch was zu holen ist, muss von irgend einer Stelle die Nachrangigkeit als unzulässig aufgehoben werden oder ein grosser Investor gegen den Plan klagen?? Die rechtliche Klagemöglichkeit, um aus dem Fonds was zu erhalten halte ich für aussichtslos da die Schlechterstellung nachgewiesen werden muss.
Die Regelabwicklung wäre ohne Insolvenz der Caverns GmbH und Institutional Funds GmbH wohl abgelaufen. Dies steht jedenfalls in einem Gutachten welches mir das Landgericht geschickt hat.
" Zum Schicksal der Gruppengesellschaften für den Fall der Regelabwicklung geht die Vergleichsrechnung davon aus , dass die beiden Gruppengesellschaften IVG Caverns GmbH (Tochter der IVG AG) und IVG Institutional Funds GmbH (Tochter der IVG Caverns GmbH) solvent bleiben. Alle übrigen Gruppengesellschaften werden Insolvenzantrag stellen müssen..." (Quelle: Gutachten Dr. Ringstmeier und Kollegen)
An einer weiteren Stelle ist die Rede von Nachteilen der Regelabwicklung für die SynLoan I Gläubiger!
Also blieben in dem Szenario die IVG Caverns GmbH zahlungsfähig, bliebe die Rückzahlungspflicht laut den Emissionsbedingungen der Hybridanleihe bestehen. Eigentlich müsste die Hybridanleihe schon anuliert sein durch das Rechtskraftzeugnis des Landgericht?? Verstehe ich nicht epcopal. Laufzeit unbefristet gilt eigentlich nicht mehr. |