Sehr interessanter Artikel Green_Deal, danke! Es bleibt nur zu hoffen dass es anders kommt. Wieso man hier auch explizit neue Windräder, die eine Förderung erhalten haben, ausschließen möchte ist mir ein Rätsel...
"Die EU-Kommission will festlegen, dass für die Wasserstoffelektrolyse ab 2027 nur Strom eingesetzt werden darf, der aus zusätzlichen, nicht geförderten Windrädern oder Photovoltaikanlagen stammt. Zudem soll der Strom nur dann in den Elektrolyseuren eingesetzt werden dürfen, wenn gerade ein Stromüberschuss anfällt, der sich nicht sinnvoll ins Stromnetz integrieren lässt.
Im Fall des E-Autos würde das bedeuten: Jeder E-Auto-Käufer ist verpflichtet, mit seinem Auto noch ein Windrad zu kaufen und den Wagen nur zu laden, wenn genau dieses Windrad gerade Strom produziert, für den es im Moment keine andere Verwendung gibt." |