Linde hat sich mit 95 Millionen Aktien zu einem gewissen Preis bei ITM eingekauft, um in einem JV über die PEM-Technologie zu verfügen. Das bedeutet aber doch nicht, dass sie an jeder Kapitalerhöhung teilnehmen müssen.
Siehe hier, allerdings Deutsches Aktienrecht, wird in GB auch so sein:
"""""""""""""""""Ebenso wie bei § 38 WpHG wird auch bei § 39 WpHG auf eine hypothetische Schwellenberührung abgestellt. Die Mitteilungspflicht nach § 39 WpHG besteht, wenn die Summe aus Stimmrechten (§ 33 WpHG) und Stimmrechtsanteilen aus Instrumenten die Schwellen von 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent hypothetisch erreicht, überschreitet oder unterschreitet.""""""""""""""""""
Durch die Kapitalerhöhung ist Linde lediglich prozentual unter die Schwelle von 20 % gerutscht, das ist meldepflichtig seitens der Firma, in diesem Fall von ITM, was auch am 17. erfolgt ist, nachdem die neuen Aktien bestandsmäßig verbucht worden sind.
Aber darum geht es überhaupt nicht. Börse-Online kennt sich aus und kann lesen:
Resulting situation on the date on which threshold was crossed or reached
Resultierende Situation an dem Tag, an dem die Schwelle überschritten oder erreicht wurde
SUBTOTAL 8. A ........95,000,000...........17.25%
Zum Anderen: Die Gigawattanlage wird in diesem Jahr fertig gestellt, bzw. ist schon fertig, und zwar mit einer Kapazität von 300 MW. Ursprünglich sollte sie bis 2024 auf 1 Gigawatt erhöht werden. ITM meldete aber, dass dies bereits bis 2023 erfolgen soll, da eine große Nachfrage besteht (wie wir ja alle wissen). Bei einer Auslastung von 600 MW soll eine 2. Gigawattfabrik gebaut werden. Deshalb auch die Kapitalerhöhung.
Vielleicht sollte sich der ein oder andere auch auf WO/ITM schlau machen.
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