... könnte ich mit folgenden Annahmen richtig liegen?
- man (die beauftragte Bank, der Auftraggeber) möchte das Rückkaufprogramm tatsächlich sehr schnell durchziehen, so wie du andeutest. - Artikel 3 Z 3 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/1052 regelt, dass nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden dürfen. - daher nutzt man gleich vier, gemäß der Verordnung 2016/1052 zulässige Handelsplätze parallel, um täglich eine möglichst hohe Stückanzahl erwerben zu können.
Vielleicht gibt es ja jemanden im Forum, der feststellen kann, wie hoch der Prozentsatz der 18.260 Stück vom 4.7.2024 gemessen am Gesamtumsatz in Xetra an diesem Tag war. Wenn der Rückkauf nur ein marginaler Anteil am Umsatz an diesem Tag waren, dann ist meine Vermutung natürlich völlig falsch. |