eingestellten Artikel selber gelesen hättest, wüsstest du, dass der Staat aufgrund gesetzlicher Regelungen 3 Euro zahlen musste. Das gilt aber nur bei KE, nicht bei Übernahmeangebot und nicht bei Enteignung.
Aus deinem Artikel:
Als ersten Schritt zur Rekapitalisierung der Hypo Real Estate Group hat sich der SoFFin verpflichtet, unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 20 Millionen Hypo Real Estate-Aktien zu dem gesetzlich geringst möglichen Preis von EUR 3 je Aktie unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu übernehmen. Eine Ausgabe von neuen Aktien muss mindestens zum geringsten Ausgabebetrag erfolgen. Dieser beträgt bei der Hypo Real Estate Holding AG EUR 3 je Aktie. Der somit von dem SoFFin zu zahlende Betrag von EUR 60 Mio. fließt nicht den Aktionären, sondern der Hypo Real Estate Holding AG in voller Höhe zu. |