Noch was wenn wir schon bei der Steuer sind.
Also, wenn man ein Depot hat, dann führt die Depotbank falls vorhanden die Verlusttöpfe und führt typischerweise die Kapitalertragsteuer für den den Freistellungsauftrag übertreffenden Betrag an das Finanzamt ab und du musst dich im nix kümmern. ich vermute das ist bei ST der Fall.
Jemand wie ich mit mehreren Depots, darunter auch noch ein ausländische bei dem kann es vorkommen, dass das eine Depot Kapitapitalertragsteuer abführt, während im anderen Depot Verluste aufgelaufen sind. In dem Fall beantragt man bei den Depotbanken wo Verluste realisiert wurden eine Verlustbescheinigung bis zum 15.12. des Jahres (habe ich gerade gemacht bei einem Deopot)
Das hat die Wirkung, dass die Verluste von (besser in) der Depotbank mit der Bescheinigung die etwa im März kommt auf 0 gestellt werden.
Du gehst dann in der Steuererklärung entsprechend vor und trägst diese Verluste gemäß Bescheinigung in die Anlage KAP (für Kapitalerträge) ein. Bleiben übers Steuerjahr und alle Depos hinweg, bei Aktien und/ oder Alles andere als Aktien nun Verluste übrig, führt das finanzamt dann deine Verluste statt eine Depotbank. Genau genommen trägst du alle Gewinne und Verluste in die KAP ein. Für jedes Depot einen Eintrag. Da hab ich Advanzia (Tagesgeld), ING, Onvista, Degiro und JustTrade - also 5 Zeilen.
Im nächsten Jahr werden dann deine Gewinne und auch die Kapitalertragsteuer mit den Verlusttöpfen im Finanzamt verrechnet. D.H. du bekommst, wenn da noch Verluste stehen einen Teil oder alle deine Kapitalertragsteuern aus dem Folgejahr zurück. |