Hier glaube ich, dass man ein wenig Angst herausnehmen kann, da für die Anwendbarkeit des englischen Rechts sowie die Zuständigkeitsfrage der Zeitpunkt der Gerichtsanhängigkeit relevant ist. Sollte es also zum Brexit kommen, bevor die Entscheidung über die Zuständigkeit rechtskräftig geklärt ist, sehe ich auch kein Problem. Erklärt sich das Gericht für zuständig ist der Fall unter Anwendung des Rechts abzuwickeln, das zum Zeitpunkt der Gerichtsanhängigkeit anzuwenden war. Erklärt es sich für unzuständig, wird die Sache an das offenbar nicht unzuständige Handelsgericht Wien als Konkursgericht abgetreten.
Soll heissen, wenn UK zuständig, wird der CVA ganz normal weiterlaufen, da diesfalls die Übergangsbestimmungen zur Anwendung kommen. Also easy cheesy. Wichtiger ist die Frage, wie wir zu einem Shitstorm gegen Seifert beitragen können. |