Ich bin kein Experte für Bezugsrechte. Aber hier soweit ich es verstehe:
In der Mitteilung steht wie du richtig sagst:
"unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. 186 Abs. 3 Satz 4 AktG"
Laut Aktiengesetz 186: § "(1) Jedem Aktionär muß auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden. Für die Ausübung des Bezugsrechts ist eine Frist von mindestens zwei Wochen zu bestimmen."
Dieses Recht kann teilweise oder ganz ausgeschlagen werden. Letzteres ist passiert. Das heißt aber nur, dass kein Aktionär ein RECHT auf Bezug bekommt.
Weiter in der Mitteilung von KPS: "The New Shares will be issued by way of a private placement to selected investors (including existing major shareholders)."
Die Aktien werden an ausgewählte Investoren gegeben und diese können (explizit genannt) die Hauptaktionäre sein. Vielleicht sind es ja auch wirklich andere Investoren. Aber die direkte Erwähnung der Hauptaktionäre ist auffällig.
Als Zusammenfassung zu deiner Frage:
Das Aussetzen des BezugsRECHTS für Altaktionäre und die private Ausgabe an ausgewählte Investoren, die bereits Aktionäre sind, schließt sich nicht aus.
Übrigens ist die Kapitalerhöhung jetzt durch (zu lesen bei den Announcements auf der KPS Webseite). |