#38414 Die Gewinnangaben basieren auf dem Nominalwertprinzip. Nach dem Prinzip der realen Kapitalerhaltung gilt das Vermögen erst dann als erhalten, wenn das bilanziell ausgewiesene Reinvermögen in dem gleichen Ausmaß gestiegen ist wie ein zugrundegelegter Preisindex. Der Ansatz stammt von Fritz Schmidt, ein bekannter deutscher Bilanztheoretiker aus den 20ern des letzten Jahrhunderts. Womöglich liegt es daran.
Er rechnet bei einer angenommenen Preissteigerung von 7,5% wie folgt: Reinvermögen zum 31.12.2022 bei 4 Mrd. Gewinn: 72,03 Mrd. EUR Reinvermögen zum 1.1.2022 x 7.5% : 68,03 +5,1 = 73,1 Mrd. EUR Verlust bei realer Kapitalerhaltung: rd. 1 Mrd EUR real
In den 70ern wurden auch tw. Gratisaktien auf die Scheingewinne ausgegeben. Vielleicht kommt das auch noch.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.03.1978, S. 15 "Inflationsbedingte Zusatzaktien" Die Ausgabe von Zusatzaktien ist freilich auch bei der Banca Commerciale nicht etwa die Folge überdurchschnittlicher echter Gewinne in den letzten Jahren, sondern durch die Inflation bedingt
Ggf. auch Risiken innerhalb der Handelsaktiva?
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.04.1976, S. 15 Shell-Bilanz von der Inflation gezeichnet Nach der alten Rechnungslegung beträgt der Gewinn 950 Millionen Pfund - nach 1,09 Milliarden im Vorjahr -, Inflation und Pfundabwertung verminderten ihn jedoch auf 263 Millionen Pfund. Mit anderen Worten, mehr als zwei Drittel oder 687 Millionen Pfund sind reine Inflations- oder Scheingewinne,
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.12.1976, S. 11 Inflationsbereinigte Bilanzen "Nach jahrelangen Überlegungen hat jetzt ein Ausschuß für Buchhaltungsnormen einen Richtlinienentwurf veröffentlicht, der die stufenweise Einführung kaufkraftbereinigter Abschlüsse vorsieht. "
Passiva Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.08.1975, S. 9 Indexklauseln als Inflationsschutz - Gutachten vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft
"Bei Kapitalschuldverhältnissen denkt der Rat an eine Indexierung von individuellen Krediten mit langer Laufzeit (Hypothekarkrediten), von Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen, Industrieobligationen sowie von Spareinlagen. " |