Punkt 7 aus Tagesordnung / Verwendung von Kapitalerhöhung (von wegen Aufträge):
...Der Grund für die Abweichung von den Vorzugsrechten der Aktionäre ist, dass die Gesellschaft finanzierungsbedürftig ist und dass die Abonnenten ihre Bereitschaft erklärt haben, zu Bedingungen in das Unternehmen zu investieren, die der Verwaltungsrat der Gesellschaft zum Nutzen der Gesellschaft sieht. Dies und die Tatsache, dass eine gezielte Aktienemission niedrigere Kosten und einen schnelleren Prozess bedeutet, zeigen, dass es im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre liegt, eine neue Emission mit Abweichung von den Vorzugsrechten der Aktionäre zu machen. Der Abonnementpreis wird mit den Abonnenten auf Armlänge ausgehandelt. |