Hilfe!!!!!!! Wer kann mir sagen ob von den Kursgewinnen die

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neuester Beitrag: 07.12.99 15:06
eröffnet am: 06.12.99 15:52 von: Dietrich Anzahl Beiträge: 19
neuester Beitrag: 07.12.99 15:06 von: fossy Leser gesamt: 3120
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06.12.99 15:52

30 Postings, 8972 Tage DietrichHilfe!!!!!!! Wer kann mir sagen ob von den Kursgewinnen die

Depotgebühren abgezogen werden. Ich glaube sonst hab ich mich kräftig selbst reingelegt. Wollte für dieses Jahr noch schnell die steuerfreien 1.000.00 DM realisieren. Hab aber ausversehen 1.024,00 realiesiert. Muß ich jetzt auf die volle Summe Steuern zahlen oder nur auf 25,00 DM. Oder kann ich die Depotgebühren abziehen??????

Euer verzweifelter Dietrich  

06.12.99 16:23

438 Postings, 8971 Tage HonichDie 1000DM ist der Freibetrag, nur Gewinne darüber musst Du versteuern o.T.

06.12.99 16:23

860 Postings, 9070 Tage 0815awenn der Betrag über 1000,- DM liegt, muß alles versteuert werden nicht nur die Diff.

... Ob Depotgebühren / Bankgebühren abgezogen werden können weiß ich auch nicht. Hat da jemand eine Ahnung ?

 

06.12.99 16:24

860 Postings, 9070 Tage 0815aHonich. Das ist leider nicht richtig. Es ist kein Freibetrag, sondern eine Grenze !!! o.T.

06.12.99 16:27

126 Postings, 8926 Tage FörstinaSo bitter es ist!

Meines Erachtens ist es so, daß bei einem Betrag über 1000DM der volle Betrag versteuert werden muß. Depotgebühren lassen sich nicht abziehen. Tut mir wirklich leid für Dich (wirklich nicht ironisch gemeint!).  

06.12.99 16:29

438 Postings, 8971 Tage HonichIch lag bis jetzt immer drüber

und hab 1000DM abgezogen, hoffentlich kommt das Finanzamt nicht bei mir vorbei! Ich dachte und denke, daß das so richtig ist!??

mfg

Honich  

06.12.99 16:40

1339 Postings, 8944 Tage EddieBankspesen für An-/Verkauf können abgezogen werden. ...

Depotgebühren dagegen nicht. Limitgebühren/Orderänderungen bei comdirect
je 5,-DM können auch nicht abgesetzt werden.    

06.12.99 17:15

252 Postings, 8965 Tage MisterXVon Kursgewinnen ziehe ich Limitgebühren, Zeichnungsgebühren etc. ab.

Es heißt in § 23 EStG das der Gewinn oder Verlust aus Spekulationsgeschäften der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Es ist folglich somit nur eine Frage der Definition (Ich habe Zeichnungsgebühren gezahlt, weil ich günstig erwerben und kurzfristig veräußern wollte). Wer nicht wagt (Ansatz von Werbungskosten) der nicht gewinnt.
Gruß MisterX  

06.12.99 17:16

860 Postings, 9070 Tage 0815aalso alles was durch eine individuelle Aktie verursacht wird, ist abzugsfähig, alle

... Gemeinkosten hingegen jedoch nicht!

Es wäre ja auch schwierig Zeitschriften, Depotgebühren, Onlinegebühren etc. auf die einzelnen Werte umzurechnen, oder ? Stellt sich dann auch die Frage zu welchem Zeitpunkt die Kosten realisiert wurden, oder ?

Bei DM 25,- ist es wahrscheinlich eh egal. Ich denke da könnte man sich noch rausreden und auf "dumm" machen. Außer Verwarnung/Nachversteuerung dürfte dann auch nicht viel passieren !
 

06.12.99 17:27

1232 Postings, 9005 Tage mob1Ehne mehne muh ..

und wer hat Recht ?

Ich behaupte :

Kauf und Verkaufgebühren kannst Du abziehen, mach ich immer so.
1000 DM ist nicht die Freibetragsgrenze, sondern 999 DM.
Also ab ( incl. ) 1000,00 DM ist alles voll steuerpflichtig.

Gruesse
MOB  

06.12.99 18:29

34 Postings, 8909 Tage ZaphodBeeblebrox999.- sind Freigrenze

Aus der Steuerinfo Consors / Steuern

...

Steuerpflichtiger Spekulationsgewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungs- und Veräußerungskosten andererseits. Gewinne von weniger als DM 1.000,00 sind steuerfrei (§ 23 Abs. 3 Satz 3 EStG). Dieser Betrag ist eine Freigrenze. Wird der Betrag von DM 1.000,00 erreicht oder überschritten, ist der gesamte Spekulationsgewinn steuerpflichtig.

 

06.12.99 18:31

34 Postings, 8909 Tage ZaphodBeeblebrox... insofern kann es sich schonmal lohnen, einen Verlust JETZT zu realisieren ! o.T.

06.12.99 18:53

30 Postings, 8972 Tage DietrichRe: Hilfe!!!!!!! Wer kann mir sagen ob von den Kursgewinnen die

Anschaffungs- und Veräußerungskosten versteht man darunter den Konversionskurs Maklergeb, Provision und Auslagen??????? Sind bei mir fast 50,00 DM damit wäre ich gerettet.

Euer vieleicht doch noch gut weggekommener

Dietrich  

06.12.99 18:54

275 Postings, 8921 Tage ScavengerWerbungskosten

gegen die Gewinne kann gegengerechnet werden
(a) Verluste
(b) alle Aufwendungen im Zusammenhang mit den Börsengeschäften, d.h.
- An- & Verkaufsspesen/-Provisionen
- Telefongespräche mit Broker, entsprechend Online-Gebühren
 (hier ist der Nachweis schwierig, aber mann kann z.B. schriftlich angeben, dass ca xx% aller Online-Aufwendungen mit Wertpapiergeschäften zu tun haben.)
- Zeitschriften-Abos
- Fahrten zur Bank
...der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt, denn merke, der Steuerzahler muss nicht nachweisen, das seine Angaben richtig sind, sondern er muss es glaubhaft machen! Sauber ausgearbeitete detaillierte Schriftstücke wirken da Wunder...
Gruss
scavenger  

07.12.99 01:05

232 Postings, 9132 Tage Me262Re: Hilfe!!!!!!! Wer kann mir sagen ob von den Kursgewinnen die

Also:

1.) Bis 999,- DM alles Steuerfrei.
2.) Sämtliche Spesen und entstandene Kosten von An -und Verkauf sind vom Gewinn (Nettogewinn) abzugsfähig, aber nicht Konto- und Depotführungsgebühren.
3.)Seit diesem Jahr sind die Gewinne und Verluste ins nächste Jahr vor oder ins letzte Jahr zurückzutragen. Also keine Eile Dietrich. Dat läuft.

MFG Me262.  

07.12.99 10:33

554 Postings, 8961 Tage BPaulMal 'ne Frage

Lassen sich Verluste nur gegen Gewinne rechnen oder sind Verluste grundsätzlich steuerabzugsfähig? Meint: Wird in einem Jahr durch realisierte Verkäufe ein Minus von 5000 euro (oder was auch immer) erwirtschaftet, können diese 5000 euro dann abgesetzt werden?

Dank für eine Antwort vorab
bpaul  

07.12.99 11:32

252 Postings, 8965 Tage MisterXVerluste aus Spekulationsgeschäften können nur mit Spekultionsgewinnen

verrechnet werden. Der Vorteil seit 01.01.99 ist der, daß Verluste, soweit sie im gleichen Kalenderjahr nicht verrechnet werden können, zurück- bzw. vorgetragen werden können.
Ein Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten ist nicht möglich.
Gruß MisterX  

07.12.99 13:30

30 Postings, 8972 Tage DietrichRe: Gewinne ins letzte Jahr zurücktragen ?????????????

Was heißt das denn genau?? Kann ich meinen jetzigen Gewinn ins letzte Jahr zurücktragen und dieses Jahr nochmals Gewinn machen?? Oder wie versteht man das (etwas ratlos)Beispiel: letztes Jahr 0 Gewinn da noch nicht an der Börse dieses Jahr 1.024,00 DM. 999,00 letztes Jahr und für dieses Jahr bis jetzt 25,00 DM und noch mal aufstocken bis 999,00!!!!!

Dank Euch für die rege Beteiligung.

Dietrich  

07.12.99 15:06

1 Posting, 8908 Tage fossyRe: Hilfe!!!!!!! Wer kann mir sagen ob von den Kursgewinnen die

Gewinne sind niemals rücktragsfähig. Verluste sind nur dann rücktragsfähig, soweit im Vorjahr Gewinne aus Spekulationsgewinnen vorlagen.
Also ist Dein Gewinn in 1999 steuerpflichtig.
Ist nur dadurch zu kompensieren, daß noch ein Verlust in 1999 (mindestens 25DM)realisiert wird.
Andere Möglichkeit: Die Freigrenze verdoppelt sich bei Zusammenverlagung von Ehegatten!!! Allerdings muß dann das Depot auf beide Personen laufen, weil Vorausetzung ist, dass jeder Ehegatte Gewinne erzielt.  

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