... dass es in einem aktienforum nötig ist zu erklären, was ein konzern ist
leider ist es so, dass sich in manchen foren auch nicht-aktionäre tummeln, die vom gesellschaftsrecht offenbar keinen blassen schimmer haben was ein konzern ist, sollte jeder, der in einem aktienforum schreibt, wenigstens laienhaft verstanden haben § 18 Abs. 1 Satz 1 AktG definiert ihn so: Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaßt, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. ist das herrschende unternehmen eine holding, spricht man von einem holdingkonzern die aufgabe der holding besteht darin, den konzern zu führen und die beteiligung an den konzernunternehmen zu halten und zu verwalten (sogenannte konzernleitende holding), sie übt selbst keine operativen funktionen aus das holdingkonzept der deutschen "China AG" sieht ein klare aufgabentrennung vor zwischen der leitung der geschäftsbereiche (d.h. der chines. operativen einheiten) und der leitung der holding (durch den vorstand der AG) um nachteile der holding-organisation, nämlich die aufblähung des verwaltungsapparats, zu vermeiden, existiert die "China-AG" in abgespeckter form, besitzt also in der regel nicht mal geschäftsräume der begriff "briefkastengesellschaft" ist hier fehl am platze; er kennzeichnet (umgangssprachlich) eine gesellschaft ohne eigenständige unternehmerische tätigkeit und ist aus dem steuerrecht entlehnt (verwendung ausländischer "briefkastengesellschaften" zur internationalen steuerflucht); der einsatz eines solchen konstrukts im steuerrecht erfüllt nach geltendem recht, sofern nicht bereits eine scheingründung anzunehmen ist (§ 41 Abs. 2 AO), den tatbestand des rechtsmissbrauchs (§ 42 AO) |