Ihre Schilderung ist etwas seltsam. Wenn eine Bank eine Hypothek im Grundbuch eingetragen hat und die gelöscht werden soll, macht das nicht die Bank sondern Sie respektive ein Notar im Auftrag von Ihnen.
Es ist zwar üblich, die Grundschuld bei einem Verkauf löschen zu lassen, dies ist aber keine Verpflictung. Der Käufer kann die übernehmen. Um die Grundschuld löschen zu können, benötigen Sie eine Löschungsbewilligung der Bank. Die kann unter Umständen etwas kosten.
Wenn Sie die "Buchführung/Verwaltung" der DB ansprechen. Wie sieht es denn mit Ihrer Buchführung aus? Wenn Sie vor 20 Jahren die Hypothek im Grundbuch haben löschen lassen, besitzen Sie doch Unterlagen vom Notar, ausserdem wie gesagt die Löschungsbewilligung der DBK. Diese Unterlagen haben Sie doch sicherlich der DB vorgelegt. Wie war denn die Reaktion darauf? |