Die SARB Verlängerung geht nicht ohne Prüfung seitens der FINSERV. Und im Rahmen der Prüfung des Antrages dürfte wohl auch nicht die Betrachtung der bestehenden Klagesituation gegenüber SIHNV und SIHPL ohne Bezug geblieben sein. Es steht also ein Begehren im Raum, SIHNV für insolvent zu erklären und zu liquidieren. Einer Gesellschaft den Kapitalexport zu gewähren, obwohl diese Begehren in Sachen Insolvenz bei Gericht vorliegt, halte ich persönlich für mutig, oder man hat eben alles auch vorher gewissen Prüfungsregeln unterzogen, denn auf Grund des Begehrens liegt ja schließlich die Maßnahme einer Insolvenzzwangsverwaltung der SIHNV in der Luft. Ich tippe mal auf die Prüfungsregeln, da man südafrikanischen Gläubigern sonst die Assets entziehen würde. |