Einen wunderschönen nebligen Morgen aus Berlin !
1Mio € hat leider recht, bei Werbungskosten muß zweifelsfrei die (fast = >90%) ausschließliche betriebliche Nutzung glaubhaft sein. Die Beweislast liegt bei uns, nicht beim Finanzamt. Gerade bei PCs können sich unsere Beamten eben nicht vorstellen, daß die nur beruflich genutzt werden. Problematisch sind bspw. Soundkarten, Joysticks und INet...Vielleicht kannst Du klarmachen, dass es Dein Zweitcompi ist, einer zum Spielen, einer zum Arbeiten.
@ecki: Nebengewerbe würde zwar evt. gehen, aber um Vorsteuer abzu- ziehen, müssen auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze demgegenüberstehen. Dann müssen aber neben der Gewerbeanmeldung noch Umsatzsteuervor- anmeldungen, Jahressteuererklärungen und eine Gewinnermittlung (Aktienhandel = Gewerbebetrieb => Bilanz !) abgegeben werden. Ich denke, daß lohnt nicht. Außerdem sollte nachhaltig Gewinn rüber- kommen, sonst ist das ganze "Liebhaberei" und der Aufwand war umsonst.
@Mr. Koch: Den Bürostuhl wirst Du nur absetzen können, wenn Du auch ein Arbeitszimmer (vom FA anerkannt) hast. Dann entweder AfA oder sofort ( |