Compugroup die SAP im E-Health Bereich

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neuester Beitrag: 24.01.25 08:40
eröffnet am: 13.07.09 11:01 von: Scansoft Anzahl Beiträge: 2835
neuester Beitrag: 24.01.25 08:40 von: ischumii Leser gesamt: 743053
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22.01.25 17:12

7214 Postings, 7578 Tage CrossboyWho the f... is James Nicholas Barrie Smith?

...hält 3,15 % an dem Laden...  

22.01.25 17:13

1 Posting, 7 Tage ClematisLaut ING sollen

jetzt (22.01.25) "knapp 17,5%" erreicht sein. Nach dem 23.1. soll es "voraussichtlich eine erweiterte Frist für das Angebot vom 29. Januar bis zum 11. Februar geben".  (DAS hilft bestimmt...)

- Bin seit 2020 dabei und bleibe drin.
 

22.01.25 17:34
1

437 Postings, 5204 Tage ischumiiGK Software

k.A. aber ist auch 2023 bei GK Software eingestiegen :
https://investor.gk-software.com/en/publications/...ts-announcement-2

wie eś danach gelaufen ist, hofft man auch hier :
https://www.ariva.de/aktien/gk-software-se-aktie/...id=2&t=3years
 

22.01.25 19:04

2646 Postings, 7144 Tage Nebelland2005Nice to hear

bleibe  auch  drin  

23.01.25 21:40

128 Postings, 6498 Tage HyperactivemanAltpapier

Das war auch mein erster Gedanke, als ich den Briefe geöffnet und gesehen habe von wo der kommt.
Überflogen und ab ins Altpapier.

Wenn es so durchgeht, wäre das schon eine richtige A-lochabzocke von Kleinaktionären.

Interessant, dass der Kurs inzwischen über den angepriesenen 22€ liegt. Vielleicht haben wir tatsächlich Glück...
 

23.01.25 23:24

2646 Postings, 7144 Tage Nebelland2005hoffe ebenso

24.01.25 08:40

437 Postings, 5204 Tage ischumiiVerstehe ich es richtig?

Laut: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
§ 31 Gegenleistung
5) Erwerben der Bieter, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 außerhalb der Börse Aktien der Zielgesellschaft und wird hierfür wertmäßig eine höhere als die im Angebot genannte Gegenleistung gewährt oder vereinbart, ist der Bieter gegenüber den Inhabern der Aktien, die das Angebot angenommen haben, zur Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des Unterschiedsbetrages verpflichtet. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb von Aktien im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährung einer Abfindung an Aktionäre der Zielgesellschaft und für den Erwerb des Vermögens oder von Teilen des Vermögens der Zielgesellschaft durch Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung.

Wenn man also von den Investoren, die jetzt fett eingestiegen sind innerhalb eines Jahres Ihre Aktien teurer abkaufen wird, muss man den Unterschied zwischen dem lächerlichem Angebot und dem höheren Preis eh ausgleichen?  

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