Übersetzung vom Original EUG:GR Eurogas Inc. Slowakisches Bezirksgericht von Košice erlässt Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung des Urteils des Obersten Gerichtshofes der Slowakei betreffend der Rückgabe des Gemerska Poloma Talkum Depots an Rozmin NEW YORK, NY -- (MARKET WIRE) -- 06/10/08 -- EuroGas, Inc. (PINKSHEETS: EUGS) gibt heute bekannt, dass folgend der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der Republik Slowakei, das Gemerska Poloma Talkum Depot an Rozmin s.r.o. (eine slowakische Gesellschaft für die EuroGas Vereinbarungen getroffen hat 90% Anteile zu erwerben) zurückzugeben, hat das Bezirksgericht von Košice, Republik Slowakei, eine Einstweilige Verfügung zu Gunsten der Rozmin s.r.o. erlassen. Die Einstweilige Verfügung ordnet den sofortigen Stopp aller Arbeiten in Gemerska Poloma an und fordert VSK Eurotalc s.r.o. und ihre, in ihrem Eigentum stehende, Tochtergesellschaft VSK Mining s.r.o. auf, alle direkten oder indirekten Aktivitäten in Verbindung mit der Öffnung, Bearbeitung und Abbau des Talkum Depots von Gemerska Poloma zu unterlassen. Im April 2005 wurde der Economy Agency s.r.o., einer “leeren” Slowakische Gesellschaft („EA“), die Bergbau Konzession durch das, dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz der Slowakischen Republik unterstellte, Bergbau Büro in Spisska Nova Ves übertragen. Die EA schloss sich nachträglich mit VSK Mining s.r.o. zusammen. Der Oberste Gerichtshof der Republik Slowakei hob kürzlich in einem nicht anfechtbaren Urteil diese KonzessionsÜbertragung auf, EuroGas berichtete darüber am 24. April 2008. Die jetzige Einstweilige Verfügung bekräftigt nicht nur das Urteil des Obersten Gerichtshofes der Republik Slowakei, sondern ordnet vielmehr an, dass VSK am Gemerska Poloma Vorkommen weder etwas verändern oder entfernen noch die Konzession an Dritte übertragen darf, sondern diese an Rozmin zurück zu geben ist. In Ergänzung hierzu hat Rozmin am vergangenen Donnerstag eine Zivilrechts-Klage gegen VSK eingereicht, um Schadensersatz geltend zu machen. Auch hat Rozmin die Bezirks-Generalstaatsanwaltschaft in Bratislava ersucht, Ermittlungen gegen verschiedene Personen einzuleiten, die bei der illegalen Konzessions-Übertragung im April 2005 von Rozmin zu EA/VSK involviert waren. EuroGas Inc. ist im Besitz einer Vereinbarung den 57%igen Anteil der Belmont Resources Ltd. an Rozmin s.r.o. zu übernehmen, vorausgesetzt ist ein Restzahlung in Höhe von etwa 1.000.000 Dollar. Die übrigen Anteile an Rozmin werden gehalten und sind registriert zu 33% im Namen der EuroGas Austria GmbH, eine im Eigentum der McCallan Oil & Gas (UK) Ltd. stehenden Tochtergesellschaft. EuroGas hat erst kürzlich berichtet, dass sie eine Vereinbarung geschlossen hat, wonach sie auf dem Weg ist insgesamt 100% der McCallan Oil & Gas (UK) Ltd. zu erwerben, was letztlich das Eigentum von 90% an dem Talkum Depot Gemerska Poloma bedeutet. Die restlichen 10% Anteile werden von Deutschen Privat Investoren gehalten. Rozmin s.r.o. ist ein slowakisches Bergbauunternehmen, das die massiven Talk-Lagerstätten von Gemerska Poloma im Osten der Slowakei mit einem Karbonatvorkommen von schätzungsweise 150 Millionen Tonnen kontrolliert. Die nach dem Ort ihrer Entdeckung benannte Talk-Lagerstätte von Gemerska Poloma ist eine der größten weltweit. Durch die Karbonat-ähnlichen Vorkommen und die sich daraus ergebende Reinheit des wertvollen Minerals wird nicht nur die Effizienz des Aufbereitungsprozesses erhöht, es lässt sich auch eine größere Reinheit im Endprojekt erreichen. EuroGas beabsichtigt die Aufnahme der kommerziellen Produktion in der Lagerstätte von Gemerska Poloma. Information zur EuroGas, Inc. Die EuroGas Inc. ist ein börsennotiertes Öl- und Gas-Unternehmen mit Assets in der Ukraine. Die Stammaktien der Gesellschaft werden an der Hamburger Börse in Deutschland mit dem Symbol EUG und unter OTC (Pink Sheets/Publikation von Nebenwerten) in den Vereinigten Staaten mit dem Symbol EUGS gehandelt. "Safe Harbor"-Statement gemäß dem Private Securities Litigation Reform Act von 1995: Die vorliegende Pressemitteilung enthält auf die Zukunft gerichtete Aussagen, die zur Qualifikation für die im US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthaltene „Safe-Harbour“-Regelung in Bezug auf die Haftpflicht gedacht sind. Derartige zukunftsorientierte Aussagen lassen sich anhand der Verwendung solcher Begriffe wie beispielsweise “antizipieren," "Schätzung," "Projekt," "wahrscheinlich," "glauben," "beabsichtigen," "erwarten" oder ähnlicher Wörter erkennen. In diesen Statements sind zukünftige Erwartungen dargelegt. Sie beinhalten Projektionen in Bezug auf künftige Entwicklungen, Operationen oder finanzielle Konditionen beziehungsweise andere, auf die Zukunft gerichtete Angaben. Bei der Betrachtung der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen sollten die hierin aufgezeigten Risiken und sonstigen Warnhinweise berücksichtigt werden. Denken Sie auch daran, dass alle zukunftsorientierten Statements auf den bestehenden Auffassungen des Managements zu den gegenwärtigen und zukünftigen, außerhalb seiner Kontrolle befindlichen Ereignissen sowie auf Annahmen beruhen, die sich als falsch erweisen können. Falls sich einzelne oder mehrere der in dieser Pressemitteilung oder anderen Vorlagen aufgezeigten Risiken materialisieren beziehungsweise andere untergelagerte Annahmen als falsch erweisen sollten, können unsere tatsächlichen Ergebnisse materiell von den antizipierten, geschätzten, projizierten oder beabsichtigten Resultaten abweichen. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt auf zu: Wolfgang Rauball Chairman & CEO Telephone: (212) 618-1274 Fax: (212) 618-1276
Quelle: http://www.eurogas.at |