"Das Original ist dagegen ja schon Patentgeschützt! Das dürfte auch das OLG so sehen."
Das wird das OLG mit Sicherheit nicht so sehen und sich auch gar nicht dazu äußern. Aus dem einfachen Grund, weil das gar kein Inhalt des anhängigen Verfahrens ist. Da geht es bloß darum, ob ENVA noch irgendwelche Zahlungen für seine "Lieferung" beanspruchen kann.
Die Frage auf den Prüfstand zu stellen, ob an den ENVA-Anlagen irgendetwas von dem Patent geschützt wird, hat ENVA ja wohlweislich unterlassen. Und die Glaskugel sagt, daß sich ENVA das auch gar nicht trauen wird. Wenn ENVA ernsthaft der Meinung wäre (so wie das Frau Schlau hier zu suggerieren versucht), daß die Anlagen vom Patent geschützt wären und daß Mike solches Zeug nachbauen würde, dann hätten sie längst versucht, ihm das untersagen zu lassen. |