war leider auszugehen. Dennoch ist es eine weitere Schweinerei, wie leicht sich EY hier herauswinden kann und wie schwer es den Klägern gemacht wird. Wie soll man als Kleinanleger beweisen, das EY hier grob fahrlässig gehandelt hat. Es liegt ja eigentlich auf der Hand, aber das zu beweisen ist für die Klägerseite, die keinerlei Einblick in die Unterlagen hat, nahezu unmöglich. EY hat jahrelang alles testiert, was ihnen vorgelegt wurde. Wenn man dann einen Betrug dieser Größenordnung nicht entdecken kann, wozu werden diese Prüf-Unternehmen überhaupt gebraucht?? Und wie war es KPMG möglich, die Ungereimtheiten in nur wenigen Monaten bei nur einer einzigen Prüfung zu finden.
Einfach zum Kotzen, diese Urteile. |