Bei all dem sinnlosen Rumgeblöke hier immerhin mal ein Beitrag, der einen inhaltlichen Anhaltspunkt für Diskussionen liefert. Allerdings verstehe ich die These tatsächlich nicht. So wie ich die Wandelanleihe verstehe, wird der Zinskupon während der Laufzeit so oder so gezahlt. Der einzige Unterschied zur klassischen Anleihe ist, dass sich die Gläubiger am Ende der Laufzeit die Einlage in Form von Aktien zurückzahlen lassen können. Und zwar zu einem vorher festgelegten Kurs, beispielsweise 2,70 EUR/Aktie. Hat beispielsweise jemand 2700 EUR verliehen, kann er sich am Ende die 2700 EUR oder alternativ 1000 Aktien auszahlen lassen. Damit verbunden ist natürlich auch eine Kapitalerhöhung, denn irgendwo müssen die Aktien ja herkommen. Das steht aber schon zum Zeitpunkt der Emission der Wandelanleihe fest. Dann wäre es der Firma aber ziemlich schnuppe ob Geld oder Aktien zurückgezahlt werden. Bei einem Kurs über 2,70 wäre es sogar von Vorteil, wenn die Gläubiger nicht wandeln, denn kann könnte man den je bereits genehmigten Anteil an der Kapitalerhöhung wesentlich ertragreicher am Kapitalmarkt platzieren. Also hätte die AG eher ein Problem, wenn der Kurs deutlich unter 2,70 EUR am Laufzeitende der Wandelanleihe läge, die Gläubiger das Kapital wählen würden und die AG die Erhöhung nicht zum kostendeckenden Kurs am Markt platzieren könnte. Warum sollte die AG also ein Interesse an einem künstlich überteuerten Kurs zum Laufzeitende der Wandelanleihe haben? Über dem Wandelkurs ja, aber was hat die AG davon, dass eine für 2,70 EUR gewandelte Aktie am Markt über 5 EUR wert ist? Und was die Arbeitenehmer damit zu tun haben sollen, ist mir völlig schleierhaft. --- Nur meine Meinung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. |