Es wurde erst ein Insolvenzantrag gestellt, das Verfahren kommt erst danach, was sich hier nach Haarspalterei anhört sind 2 unterschiedliche Dinge - denn der Insolvenzantrag sagt nur "Ich bin der Meinung ich kann wahrscheinlich nicht mehr zahlen", Pflicht (!!!) zur Beantragung der Insolvenz §92 AktG (?)
- erst danach werden die Möglichkeiten der Erhaltung geprüft - wenn es keine gibt z.b. das Insolvenzplanverfahren (wie hier bei qi) geht die firma in das sog. Regelinsolvenzverfahren über, was dann letztlich einer Auflösung der AG gleichkommt, WEIL hier alle Vermögenswerte verwertet werden, bis entweder nix mehr da ist oder alle Gläubiger befriedet sind; anders als bei GmbHs gibt es (meines Wissens) keinen AG-Mantel der als selbständiges Gut erhalten bleibt und verkauft werden kann - hier haben wir nicht mitzureden !!
Das ist dann die gefürchtete Liquidation ! Also Abwicklung bis auf 0 (NULL) Euro, was letztlich mit §262 Absatz 3 AktG gemeint ist.
Das Regel-Insolvenzverfahren dient dazu, dass an alle Gläubiger nach Verwertung der Insolvenzmasse der Erlös verteilt wird
!!!! ODER !!!!!
auch in einem Insolvenzplanverfahren eine ABWEICHENDE Regelung insbesondere zum ERHALT des Unternehmens getroffen wird ( § 1 InsO ). Leider sind wir bei einer Abwicklung aber keine Gläubiger sondern Eigentümer - wir erhalten nur etwas wenn noch mehr da ist als Gläubiger bekommen - ABER dann macht ja eine Insolvenz keinen wirklichen Sinn - wobei es auch dafür Beispiele gibt.
!!!! Der Gesetzgeber wollte, dass die Sanierung von Unternehmen leichter möglich ist als unter der alten Konkursordnung/Gesamtvollstreckungsordnung !!!!!
Ziel des INSOLVENZPLANS (!! nicht Regelinsolvenz wie in § 262 AktG !!) ist es, eine SANIERUNG zu ermöglichen, bei der die Gläubiger mehr in das Verfahren eingebunden werden und gleichzeitig die Stellung des Schuldners gestärkt wird.
usw usw |