Rentner bekommen ein Darlehen bis zur Hälfte des Immobilienwerts (Mindestsumme 30 000 Euro). Das Geld können sie nicht nur zur Hausmodernisierung oder Umschuldung, sondern beispielsweise auch für ein Auto, für Möbel oder Reisen nutzen. Wer das Geld nicht auf einen Schlag benötigt, kann es in bis zu fünf Teilbeträgen abrufen (ohne Bereitstellungszinsen). Das Darlehen brauchen Rentner zu Lebzeiten nicht zu tilgen, sodass nur die vierteljährlichen Zinsen anfallen. Die Rückzahlung müssen dann die Erben übernehmen. Der Zinssatz steht für die gesamte Laufzeit fest. Er richtet sich nach der statistischen Lebenserwartung: 75-jährige Rentner zahlen 0,3 Prozentpunkte weniger als 65-jährige. Hervorragende Geschäftsidee, wenn was schief geht,d.h. die älteren Herrschaften den Überblich verlieren, ist die Versicherung der neue Eigentümer und ist für die Übernahme auch noch vom Opfer bezahlt worden.
Ich würde so etwas als die Lizenz zum Betrug bezeichnen, wenn gegenüber den Erben keine Informationspflicht besteht und die besteht anscheinend nicht. Ich habe nichts daüber in diesem Bericht lesen können. |