an 4 Börsen stellt meiner Meinung nach bereits einen nicht unerheblichen Wert dar, zumal es sich um den regulierten Markt handelt. Was die Nutzungsmöglichkeiten der ebenfalls nicht unerheblichen und somit interessanten steuerlichen Verlustvorträge angeht, so bin ich nicht der Fachmann, der hier eine Aussage machen kann, von wem diese genutzt werden können und von wem nicht. Das Angebot erfolgte, um die Kontrollmehrheit am Unternehmen zu erlangen. Ein bestehendes Biotechunternehmen sollte als Sacheinlage eingebracht werden. |