mal eine interessante Frage. Ich vermute,man vermeidet das,um zum jetzigen Zeitpunkt keine große Kaufnachfrage und damit einen schnellen und steilen Kursanstieg zu verhindern. Tatsächlich ist es doch naheliegend,das die billigen Aktien Teil des Konzeptes und der Akzeptanz der Kläger zur Zustimmung sind. Das erklärt auch,das immer mal wieder eine größere Summe Aktien ins Bid geworfen werden,welche man ganz sicher teurer verkaufen konnte und kann.( Zeit / Börsenplatz / Limitierung ) Allerdings können die Vorstände und Direktoren Aktien kaufen,ohne das zu melden.Es kommt dann darauf an,wo und mit welchen Instrumenten oder ob dies über eine Gesellschaft geschieht. Meines Wissens nach wäre am Handelsplatz Johannesburg keine Meldepflicht,so wie wir es von Europa her kennen. |