Pflichtangebot an die Aktionäre der
W.O.M World of Medicine AG
Wichtige Information zum Pflichtangebot
der ATON GmbH an die Aktionäre der
W.O.M World of Medicine AG
Das nachstehend zugängliche Pflichtangebot (Pflichtangebot oder Angebot) der ATON GmbH (Bieterin oder ATON) ist ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien der W.O.M. World of Medicine AG (W.O.M AG) nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Es richtet sich an alle Aktionäre der W.O.M AG, nicht hingegen an die W.O.M AG selbst hinsichtlich der von ihr gehaltenen eigenen Aktien.
Bekanntmachungen auf dieser Internetseite stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der W.O.M AG dar.
Das Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere dem WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung, durchgeführt. Es erfolgt keine Durchführung des Angebots nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung. Es sind folglich keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst worden. Aktionäre der WOM AG sollten daher nicht darauf vertrauen, dass sie die Anwendung ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern beanspruchen können.
Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung des nachstehend zugänglichen Pflichtangebots oder weiterer Informationsunterlagen nach anwendbaren Regelungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland durch Dritte ist und wird von der Bieterin nicht gestattet. Sollte es dennoch dazu kommen, übernehmen die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Absatz 5 WpÜG keinerlei Gewähr dafür, dass die Versendung, Verteilung oder Verbreitung des Pflichtangebots mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.
Die Annahme des Angebots kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland den Rechtsvorschriften einer anderen Rechtsordnung als der deutschen unterliegen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen und das Angebot annehmen wollen oder aus anderen Gründen in den Anwendungsbereich von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland fallen, werden aufgefordert, sich über diese Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Absatz 5 WpÜG übernehmen keinerlei Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Eine Verantwortung der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Absatz 5 WpÜG für die Nichteinhaltung ausländischer Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen kann das Angebot von allen Aktionären der W.O.M AG nach Maßgabe des nachstehend zugänglichen Pflichtangebots und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden.
Das sollte nochmal für nen deutliches Kursplus sorgen!
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