Meine Anteile habe ich rechtzeitig gesperrt, es war ja mehr als genügend Zeit. Es geht hier um sehr viel Geld, also mehr als € 100'000'000. Mindestens folgende Parteien sind zu berücksichtigen, neben den ursprünglichen beiden Vertragsparteien (Schuldner Ekosem Holding in Deutschland und der Anleihe-Gläubiger): die russische Tochtergesellschaft, der Sanierer Elsässer (der nicht gratis arbeitet), die Investorengruppe aus dem Kreis der aktuellen Eigentümer, die die Darlehen zurückkaufen will (mit grossmöglichstem Abschlag) usw. Man muss sich im Klaren sein, wer welche Interessen vertritt; verhandlungstaktisch treten viele als "neutral" auf, um Stimmen zu gewinnen. Man sollte sich alle Argumente beweisen lassen, oder zumindest plausibilisieren. Der Sanierer wurde durch den Schuldner beauftragt, und wird also vom Schuldner bezahlt; den Gläubigern sind die vereinbarten Ziele und Entschädigung zwischen Ekosem und Elsässer nicht bekannt, aber üblicherweise gibt es einen fixen Betrag und einen variablen Prozentsatz, der vom Ergebnis abhängig ist; bis zu 1/3 sind marktüblich, also ein zweistelliger Mio.-Betrag. Institutionelle Gläubiger haben ihre Rechtsabteilung um eine fundierte Prüfung solcher Ausnahmesituationen zu machen, die beste Verhandlungsstrategie zu entscheiden, und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Für mittelgroße Anleger lohnt es sich einen Fachanwalt zu konsultieren, wobei die Bildung eines Pools von Gläubigern diese Kosten reduzieren kann. Wenn der Restrukturierungsvorschlag (mit Enteignung von mehr als 70%) durch die Mehrheit der anwesenden bzw. vertretenen Gläubigerstimmen akzeptiert wird, dann können Gläubiger juristisch Einsprache erheben, um das Ergebnis zu kippen, oder für eine kleine Gläubigergruppe separat eine bessere Abfindung durchzusetzen. Schon Ekosem rechnet mit derartigen Einsprachen. |