Hätte eine Frage an Rechtsexperten

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neuester Beitrag: 29.03.10 01:54
eröffnet am: 27.03.10 15:54 von: andyy Anzahl Beiträge: 31
neuester Beitrag: 29.03.10 01:54 von: BarCode Leser gesamt: 7498
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27.03.10 15:54
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10991 Postings, 8384 Tage andyyHätte eine Frage an Rechtsexperten

Wenn ich vor 17 Jahren einen not. Auseinandersetzungsvertrag zu einer Scheidung mit einem Ehepartner geschlossen habe und hier festgehalten ist, das der Partner in Zukunft für keinerlei Kosten aufkommen muss und diesem Vertrag dann 10 Jahre später eine private schriftliche Vereinbarung (ohne NOTAR) folgt, in welcher steht, das der Expartner nun doch verschiedene Kosten übernimmt, gilt dann diese neuere Vereinbarung oder gilt der not. Auseinandersetzungsvertrag ??

Sprich, kann eine nachträgliche privatschriftliche Vereinbarung den teilweisen Inhalt einer not. Auseinandersetzung aufheben  ??

Kann jemand helfen ?  Wäre für kurze Hinweise dankbar !  

27.03.10 15:57
1

8989 Postings, 6207 Tage stangi77Ich bin mir ziemlich sicher,

dass nur die notarielle Beglaubigung dabei zählt....  

27.03.10 15:59

129861 Postings, 7463 Tage kiiwiiKann

nich helfen  

27.03.10 16:00

7903 Postings, 6080 Tage jezkimiAlso ich bin kein Rechtler, ..

aber für mich gilt: Versprochen ist versprochen, besonders wenn schriftlich vereinbart.
Sollte aber der,  der das Versprechen gab finanziell nicht in der Lage sein so gilt: Aus leeren Taschen kann man nix rausholen.
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werdet ihr auch ab GEZ ockt?

27.03.10 16:10
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10991 Postings, 8384 Tage andyydanke schon mal für eure Meinungen

Sache ist auch blöd zu erklären

1993   setzen sich zwei zum Notar und regeln dort etwas
2003   dann haben sie es sich anders überlegt und vereinbaren - ohne Notar - aber schriftlich - etwas anderes,
          was dem Inhalt des Notarvertrages widerspricht

also diese Änderung 10 Jahre später

was zählt jetzt - Inhalt Notarvertrag oder die spätere Vereinbarung  ???

Problem ist - das man sich an die spätere Vereinbarung nicht halten will - jetzt 2010
und sich auf Inhalt Notarvertrag beruft  

27.03.10 16:13
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12850 Postings, 8140 Tage Immobilienhaispätere vereinbarung zählt.....

der vertrag war nicht notarpflichtig, wenn beide was neues unterschrieben haben, gilt das...
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Ist ein Würstchen eine Kiwi?

27.03.10 16:13
1

8989 Postings, 6207 Tage stangi77Der Notarvertrag zählt.

Ihr hättet auf jeden Fall die Änderung auch beglaubigen lassen müssen.

 

27.03.10 16:13
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8210 Postings, 5695 Tage thai09Welche Position hast du ?

Geber oder Nehmer ...
(wichtig fuer nen Tip)  

27.03.10 16:20
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10991 Postings, 8384 Tage andyyna super - alles verschiedene Meinungen

bin nicht Nehmer oder Geber

ich bin da eher der Doofe - also wohl doch Geber  

27.03.10 16:24
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8989 Postings, 6207 Tage stangi77Hättet ihr einen normalen Vertrag

nur unter euch abgeschlossen, könntet ihr jederzeit danach noch Änderungen vornehmen, die dann gültig sind.

Aber aufgrund der Tatsache, dass der Vertrag notariell beglaubigt wurde, ist jede nachträgliche Veränderung oder Vereinbarung ebenfalls notariell beglaubigen zu lassen.....  

27.03.10 16:27
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8210 Postings, 5695 Tage thai09Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 27.03.10 23:53
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers

 

 

27.03.10 16:44
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10991 Postings, 8384 Tage andyystangi77 - kann ich das irgendwo nachlesen ?

27.03.10 16:47
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12850 Postings, 8140 Tage Immobilienhaieheauseinandersetzungen sind keine beglaubigungs-

pflichtigen rechtsgeschäfte.....die können jederzeit durch neue verträge auch ohne notarielle beglaubigung/beurkundung geändert werden.....

man zieht für gewöhnlich nur nen notar weil der beiden parteien nochmal genau risiken und nebenwirkungen erklärt.....
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Ist ein Würstchen eine Kiwi?

27.03.10 16:47
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8210 Postings, 5695 Tage thai09glaub weiter an Gerechtigkeit,

und lies nach !  

27.03.10 16:57
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10991 Postings, 8384 Tage andyyImmobilienhai - das ist genau dein Gebiet

es wurde eine Immobilie im Vertrag auseinandergesetzt
dafür braucht man doch einen Notar  !?

aber es wurde hier festgehalten, das der andere von gemeinsamen Krediten nix mehr zahlen muss
was später ohne Notar dann wieder anders geregelt wurde - er sollte nun noch Teil zahlen

und nun steh ich immer noch dümmer da  

27.03.10 17:02
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8210 Postings, 5695 Tage thai09das sieht schlecht aus, nix Cayman

Good Luck (und Danke fuer die Antworten...)  

27.03.10 17:08

10991 Postings, 8384 Tage andyyhallo Immo hai

welche Vereinbarung zählt nun ?  

27.03.10 17:09
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10997 Postings, 5260 Tage SufdlEhevertraege kann man sichgenerell sparen

denn wenns auseinandergeht ist alles gesetzlich geregelt, ausser ein Partner verzichtet auf was auch immer. Traurig aber wahr. Die Deppen sind wir Maenner IMMER! Die allermeisten Ehevertraege verstossen gegen irgendein gueltiges Recht oder werden im nachhinein als Benachteiligung eines Partners gesehen. Gueltige Urteile gibt es zu genuege. Leider.  

27.03.10 17:09
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8989 Postings, 6207 Tage stangi77Andyy

Warum fragst du nicht einfach den Notar, bei dem der ursprüngliche Vertrag geschlossen wurde?

 

27.03.10 17:18
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8210 Postings, 5695 Tage thai09immo-hai gut analysiert fuer

eheauseinandersetzungen sind keine beglaubigungs-  
pflichtigen rechtsgeschäfte.....

ABER : nicht Scheidungsauseinandersetzungen
da kommt das Recht was ich oben beschrieben hab,
da wird der zur Kasse gebeten ..der zahlen kann
instinktmaessiger Schutz von Steuergeld des Staates,

Man stelle sich nur vor, der Steuerzahler muesste zum Schluss
 fuer jeden Seitensprung/ eheliche Machtkaempfe aufkommen..

Also muss das intern geloest werden,
indem der zahlt wo hat...!  

27.03.10 18:23

10991 Postings, 8384 Tage andyystangi - Notar ist leider verstorben

27.03.10 18:23

10991 Postings, 8384 Tage andyyschlauer bin ich aber nun leider auch nicht

27.03.10 18:31
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12850 Postings, 8140 Tage Immobilienhaiwenn es um kohle geht, dann wende dich an einen

rechtsanwalt und notar....

in geldangelegenheiten wendet man sich nicht an die ariva-community.....

wer sich hier rumtreibt, der ist unseriös und nicht akzeptabel...
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Ist ein Würstchen eine Kiwi?

27.03.10 19:38
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11076 Postings, 5808 Tage badtownboywenn güterrechtliche Verhältnisse betroffen sind

ist Form gemäß §§ 1408 i.V.m 1410  BGB( schriftliche Niederschrift vor Notar ) zu beachten, gilt dann natürlich auch für Änderungen , die zwar vorgenommen werden können, dann aber wiederum ist auch die Form zu wahren.  

27.03.10 19:42

12850 Postings, 8140 Tage Immobilienhailesen und verstehen

es geht um einen auseindersetzungsvertrag nach der scheidung, nicht um einen ehevertrag vor der scheidung -> keine notarpflicht....
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