das sogenannte "Oder-Konto" läuft auf den Namen von z.B. zwei Personen, wobei jede Person für sich alleine über das gesamte Konto verfügen kann (beim Und-Konto können es nur alle zusammen). Man benötigt also keine gegenseitige Vollmacht.
Bei gemeinsam veranlagten Eheleuten hat es noch den Vorteil, dass der Freibetrag gemeinsam genutzt wird. Beispiel: Hätte jeder ein Konto auf seinen Namen, hätte jeder einen Freibetrag von DM 3.000. Der eine hat DM 2.750 Dividende, der andere DM 3.250. Folge: Einer überschreitet den Freibetrag um DM 250 und versteuert den Betrag.
Beim Oder-Konto haben beide zusammen (weil es auf beider Namen läuft) einen Freibetrag von 2x DM 3.000, aber jetzt bekommt jeder die Hälfte der Erträge zugerechnet. Bei gleicher Dividende wie oben überschreitet jetzt keiner mehr den Freibetrag.
Und wenn einem etwas passiert, bleibt der andere bei den Finanzen immer voll handlungsfähig. Versuch einmal, an das Konto Deines Ehegatten zu kommen, wenn Dein Partner/ Partnerin im Koma liegt - das kannst Du schlichtweg vergessen. |