News - 30.03.09 17:25 Bafin verlängert Leerverkaufsverbot für Bankaktien
Investoren, die auf fallende Kurse von Bankaktien setzen wollen, können dies in Deutschland auch weiterhin nur beschränkt tun. Die Finanzaufsicht verlängerte das Verbot so genannter ungedeckter Leerverkäufe bei Finanzwerten um weitere zwei Monate. Damit geht Deutschland einen anderen Weg als die USA und Großbritannien.
DÜSSELDORF.Spekulationen auf fallende Kurse sind an deutschen Börsen vorerst weiterhin nur begrenzt möglich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilte am Montag mit, dass das Verbot sogenannter ungedeckter Leerverkäufe auf elf Bankaktien, das am 31. März auslaufen sollte, bis Ende Mai verlängert wird.
Mit Leerverkäufen können Investoren auf fallende Aktienkurse setzen. In der Grundform leihen sie sich dafür Aktien und verkaufen diese weiter. Geht die Rechnung auf und die Kurse fallen, kaufen sie die Aktien später günstiger zurück und erzielen so Gewinne. Diese Geschäfte sind in Deutschland nach wie vor erlaubt. Verboten ist hingegen die ungedeckte Variante, bei der Investoren die Aktien leer verkaufen, ohne diese jemals besessen zu haben. Die Beschränkungen gelten für elf Bankaktien, darunter die Titel aller relevanten börsennotierten Institute.
Die Kursschwankungen bei Finanzwerten seien weiter außergewöhnlich hoch, begründete die BaFin die Verlängerung. Leerverkäufe von Bankaktien hätten in diesem Umfeld "exzessive Preisbewegungen" zur Folge, die die Stabilität des Finanzsystems gefährden könnten. Die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Erlasses im September bestehenden Missstände an den Märkten seien nach wie vor gegeben, so die Bafin.
Unter Finanzexperten ist die Wirksamkeit von Leerverkaufsverboten umstritten. Grundsätzlich bedeuten diese aus Sicht der Wissenschaft einen Eingriff in die effektive Preisfindung an Märkten. "In der jetzigen Krise sind Restriktionen bei Leerverkäufen aber sinnvoll, weil sie verhindern können, dass Abwärtsrisiken durch Spekulationen noch verstärkt werden", sagt Olaf Stotz, Professor an der Frankfurt School of Finance. "Allerdings greifen diese Maßnahmen nur, wenn sie mit anderen Ländern abgestimmt sind, da die Märkte international verlinkt sind", schränkt er ein. In Großbritannien und den USA sind Leerverkäufe bereits wieder erlaubt.
Quelle: Handelsblatt.com |