Meine Frage bezog sich auf eine steuerliche Änderung, welche aller Voraussicht nach bei Lang&Schwarz zu Steuereinsparungen in enormen Umfang führen wird und einen Kursaufschlag aufgrund der Zunahme des Gewinns von sicher 20-50% rechtfertigt. Ich wollte wissen, ob man bei MWB glaubt, ob diese steuerliche Neuerung eventuell auch hier zum tragen kommt.
Da die Antwort an einen Aktionär ging und die AG keine Informationsvorteile an einzelne Aktionäre gewähren darf, ist die wörtliche Wiedergabe sicher kein Problem:
Sehr geehrt....., vielen Dank für Ihre mail. Ich nehme an, Ihre Frage entstand aus der kürzlichen Corporate News der Lang & Schwarz AG. Wir lassen den Sachverhalt des § 8b Abs. 7 KStG gerade prüfen, gehen aber im Moment davon aus, dass er auf die mwb fairtrade AG nicht zutrifft. Im Gegensatz zu Lang & Schwarz hat die mwb keine Konzernstruktur und die Gewinne oder Verluste aus dem Wertpapierhandel, dessen Bestände dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind, fallen in der AG an und nicht wie bei Lang & Schwarz in der Holding. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben. Sollten wir bei dem o.g. Sachverhalt zu einem anderen Ergebnis kommen, melde ich mich gern nochmals bei Ihnen. Freundliche Grüße Thomas Posovatz Vorstand |