Auf meine Frage, warum die Aktien nicht in meinem Depot umgetauscht werden "Bei der von uns beschriebenen Vorgehensweise handelt es sich in der Tat nicht um den allgemein hin als „gängig“ bekannten Weg aber im Falle der FilmConfect AG als der unserer Meinung nach richtige. Die weitere Erklärung hierfür finden Sie auf unserer Homepage. Diese Vorgehensweise ist dem Schweizer Obligationenrecht (OR, Art. 623, 2) geschuldet, wonach kein Mehrheitsbeschluss bei der Zusammenlegung von Aktien ausreicht, so dass man den klassischen Weg des Aktientausches hätte umsetzen können, sondern jeder einzelne Aktionär dem aktiv zustimmen und seine Aktien eigenmächtig wandeln muss. "
Auf meine Frage, was passiert, wenn nicht alle Aktien übertragen werden, da evtl. inzwischen einige Aktionäre verkauft haben "Da sich seit der letzten Eintragung im Handelsregister in der Zwischenzeit eine weitere Anzahl tauschwilliger Aktionäre bei uns angemeldet hat, sehen wir diese Situation als eher unwahrscheinlich, denn es geht hierbei lediglich um die Erreichung der aktuell im Handelsregister zum Tausch eingetragen Aktien in der Gesamtheit und nicht um die personenbezogenen Anteile, die sich zum Tausch bei uns angemeldet haben. D.h. zunächst werden natürlich die Aktionäre beim Tausch bevorzugt, die sich fristgemäß bei uns angemeldet haben und sollten dann – wider Erwarten – die im Handelsregister zum Tausch eingetragene Aktienanzahl nicht erreicht werden, rücken nach Ihrer zeitlichen Anmeldung bei uns, die nächsten tauschwilligen Aktionäre nach. "
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