Warum der Kurs jetzt noch nicht nennenswert fällt Richtung 1,10 liegt an den Anleihebedingungen:
Bei einem Übernahmeangebot kann WS abgeblasen werden bis zum 27.01.2021. Und es scheint so, dass wenn Aktien bezogen werden, diese sich im Depot befinden und wenn eine Übernahme vor 01.04.2021 stattfindet, die WS nicht gewandelt werden kann. Evtl. muss man bis 2024 warten?
Verwässerungsschutz
Die Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen sehen einen für Wandelanleihen üblichen Verwässerungsschutz für den Fall von Kapitaländerungen vor. Keine Anpassung erfolgt im Falle eines Übernahmeangebotes, Pflichtangebotes und/oder durch den Eintritt eines Kontrollwechsels im Hinblick auf die Gesellschaft; in diesen Fällen steht den Anleihegläubigern auch kein Recht zur vorzeitigen Wandlung zu.
Beendigung des Bezugsangebots
Die Gesellschaft ist berechtigt, das Bezugsangebot jederzeit auch noch nach Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Lieferung der Schuldverschreibungen zu beenden, wenn die Bezugsstelle den zur Übernahme der Schuldverschreibungen mit der Gesellschaft zu schließenden Begebungsvertrag nicht abschließt, wenn die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen aus Rechtsgründen unzulässig oder unmöglich ist oder wenn Vorstand und Aufsichtsrat zu der Einschätzung kommen, dass die Durchführung des Bezugsangebots nicht mehr im Unternehmensinteresse liegt.
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