Deutsche Seeleute sind systematisch schon seit ca. 40 Jahren nicht gewollt. Die Seefahrt war immer Vorreiter im Sozialabbau, 2. Reigster, Leiharbeit, entkernte Schiffsbesetzungsverordnung, Ausflaggung in Bareboatcharter nach Flaggenrechtsgesetz §7 Absatz 1, Entledigung aller Arbeitsrechte und Sozialversicherungen bei deutschen Seeleuten. Und nun auch noch die schon lange geforderte weitere Bereicherung an den Heuern zugunsten der Schiffsbetreiber. Auch das wird keinem deutschen Seemann einen Arbeitsplatz sichern, wie alle vorherigen anderen Maßnahmen zugunsten der Schiffahrtsbetreiber auch nicht. Die Deutsche Flagge ist genauso wenig wert wie alle anderen Bananenflaggen.
Wie war das gleich nochmal mit den griechischen Reedern?
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Nach Ansicht des Bundesrate bedarf es zur Sicherung des seemännischen Know-hows für die maritime Wirtschaft in Deutschland verstärkter Anstrengungen. Dazu soll der Lohnsteuereinbehalt von jetzt 40 auf 100 Prozent erhöht werden. Der Lohnsteuereinbehalt bedeutet, dass Arbeitgeber von Seeleuten auf Schiffen mit deutscher Flagge bisher 40 Prozent der entstandenen Lohnsteuer einbehalten dürfen. Dies sei zu wenig, um weitere Ausflaggungen zu verhindern, argumentiert der Bundesrat. Eine Anhebung auf 100 Prozent sei ein geeignetes Instrument, um Beschäftigung unter deutscher Flagge zu sichern und damit die Grundlagen für das seemännische Know-how zu schaffen.
Die CDU/CSU-Fraktion argumentierte, mit den Maßnahmen wolle man die Wettbewerbsfähigkeit im Schifffahrtsbereich erhalten und etwas für die unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe tun. Eine im Gesetzentwurf enthaltene Voraussetzung, wonach der Lohnsteuereinbehalt nur gelte, wenn die Besatzungsmitglieder mehr als 183 Tage im Jahr in einem zusammenhängenden Arbeitsverhältnis stehen würden, habe man herausgenommen, weil der Verwaltungsaufwand zu hoch sei. Außerdem sei mit dem Änderungsantrag die Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts auf fünf Jahre befristet worden. Der SPD-Fraktion bereitete die Gesetzesänderung unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten einige Bauchschmerzen, wie ein Sprecher erklärte, aber die Schifffahrt und das maritime Know-how seien für die deutsche Wirtschaft von großer Bedeutung. Daher stimme man dem vom Land Hamburg im Bundesrat eingebrachten Entwurf zu.
Die Oppositionsfraktionen äußerten sich ablehnend. Die Fraktion Die Linke bezeichnete es als unklar, wie durch eine Lohnsteuersubvention das maritime Know-how gesichert werden solle. Niemand käme etwa auf Gedanken, den Bäckern einen Lohnsteuereinbehalt zu geben, um angesichts der Konkurrenz der Brotfabriken das Know-how des Brotbackens zu sichern. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete es als verfassungsrechtlich und steuersystematisch bedenklich, das Lohnsteuerverfahren für die Subventionierung eines Wirtschaftszweigs zu nutzen. Die Fraktion verwies darauf, dass schon der Bundesrechnungshof starke Zweifel an dem Einbehalt von 40 Prozent der Lohnsteuer durch die Reeder geäußert habe.
Nach Angaben des Bundesrates ist die maritime Wirtschaft eine Hochtechnologiebranche, die mit rund 480.000 Beschäftigten ein jährliches Umsatzvolumen von mindestens 50 Milliarden Euro erbringe. "Zukunftsorientierte und konkurrenzfähige Unternehmen benötigen erfahrene Seeleute, die in Reedereien, bei Zulieferbetrieben, im Schiffbau, bei Dienstleistern, bei Behörden und vielen weiteren Stellen ihr exzellentes Fachwissen einsetzen", heißt es in der Begründung http://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/...r_168_335172.html |