"Zu Deinem 1.Satz: Ich bezweifle, daß es Abfindung gibt für Aktien, die nicht aus dem Vorbestand kommen. Ein Gericht kann nicht zu Gunsten von "Trittbrettfahrern" entscheiden."
ich bin kein trittbrettfahrer, ich habe anspruchsberechtigte Aktien!
"Zu 2.) Du schreibst "sollen", d.h., das BGH ist nicht daran gebunden."
logisch. sonst wären die chancen ja bei 100% und nicht bei 50%...
"Zu 3.) Kennst Du den Wortlaut des Übernahmevertrages? Darin können Fußangeln stehen. Das OLG ist nur schlüssig für die bekannte Kläger-Person."
ich nicht, aber das OLG wird ihn gekannt haben. wenn das urteil nur für den kläger schlüssig ist, wieso geht jenoptik dann in berufung und akzeptiert das urteil nicht?
"zu 4.) Der Beweis ist für den Kläger nicht unmöglich, sondern wird als weniger zumutbar gesehen. Die Beweislast ist nicht "einzig" bei JO, sondern zunächst. Im Zivilprozess müssen alle zur Urteilsfindung beitragen, d.h., die Kläger sind nicht aus dem Beweis. So dürfen sie die Beweisführung nicht erschweren. "
wie soll man beweisen, dass man aktien, die einst anspruchsberechtigt waren von nem altaktionär erworben hat???? die haben schliesslich die gleiche WKN... und noch einmal deutlich für dich: es ist nicht wichtig vor 1001 aktieb besessen zu haben. es ist wichtig, dass man welche im nachhinein von diesen gekauft haben kann. und das olg geht sogar noch weiter:
jenoptik muss beweisen, dass man die aktien nicht gekauft hätte, wenn man gewusst hätte, dass dieser anspruch gar nicht besteht.
"zu 5.) Die Beweisführung der Kläger ist nicht "unmöglich" sondern nur eingeschränkt. Der Einkaufsnachweis kann erbracht werden und diesen verlangt auch JO."
können meinen kaufbeleg gerne haben :-))) sieh dazu auch zu 4.
"Die Wartezeit ist m.Ea. jedoch nicht allein JO anzulasten. Denn die Kläger hätten längst Abfindung verlangen können."
haben sie doch... ansonsten wären sie doch nicht vor gericht ;-( |