Der Kurs steigt...er macht das, was ich angekündigt habe. @Daytrader: dem Urteil des OLG Jena zufolge (das ja noch Bestand hat) kann selbstverständlich jeder DEWB-Aktionär die Abfindungsrechte aus sei- nen Aktien geltend machen. Das OLG hat ausdrücklich festgestellt, daß dieses Recht verkehrsfähig ist, also als rechtlicher Bestandteil des Wert- papiers mitverkauft / erworben wird. - Ich empfehle Dir, das Urteil des OLG runterzuladen und genau zu lesen (ich habe es getan).
@IDTE: Ich habe gestern über die Quantifizierung des Gesamtumfangs geschrieben. Es sind genau 4.442.408 Aktien "unterwegs". Nehmen wir zugunsten von JEN- OPTIK an, im Spruchverfahren wird die Abfindung nicht mehr aufgestockt, es bleibt also bei den 25,61 EURO. Dann müßte JENOPTIK im ungünstigsten Fall rund 113,77 Mio. EURO zuzüglich Zinsen berappen. Das wären etwa 2 bis 3 Jahresgewinne. Also äußerst unangenehm, aber kein Weltuntergang, und schon gar nicht Grundlage irgendwelcher Insolvenz-Phantastereien. - Bitte nicht vergessen, daß es die Abfindung ja nur gegen Einzug der Aktien gäbe; der Wert derselben wäre deshalb abzuziehen (wodurch sich ein Faktor von etwa 0,9 ergäbe).
Aber selbst wenn JENOPTIK den Prozess in letzter Instanz verlieren würde, müßte sie kaum die ganze Summe berappen: sie wird sie wohl freiwillig nur auf dem Klageweg rausrücken, und klagen würde höchstens die Hälfte der Ak- tionäre - wenn überhaupt.
Wie ich schon gestern geschrieben habe, wäre JENOPTIK gut beraten, möglichst viele Aktien der DEWB aufzukaufen. Billiger könnte sie sich potentielle Kläger nicht mehr vom Halse schaffen. Und am Ende gibt's dann vielleicht ein neues Abfindungsangebot, wer weiß.
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