+++ Die neue KURSRAKETE! +++

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neuester Beitrag: 19.04.24 22:14
eröffnet am: 23.02.07 08:18 von: Spezial Brok. Anzahl Beiträge: 11095
neuester Beitrag: 19.04.24 22:14 von: michelangelo. Leser gesamt: 1453178
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15.02.22 22:17

2461 Postings, 1706 Tage Schackelsternin FF wird am 4.1.22 mitgeteilt.... Korrektur

16.02.22 10:42

2461 Postings, 1706 Tage Schackelsternseltsam, daß Meyer sich noch nicht geäußert hat

sonst war er ja immer gleich auf dem Trapez gestanden. Er hat es auch vorausgesagt, daß alles zum Erliegen kommen wird.  

16.02.22 13:00

2461 Postings, 1706 Tage Schackelsternin der Unternemensdatenbank der bafin war bei

den bedeutenden Stimmrechten bis vor Kurzem, also glaube ich im Sommer vorigen Jahres, die Walter Bau AG auch noch aufgeführt. Da stand eine bayrische  ( Vereins ) Bank als einzige drinne mit glaube ich 44 % oder sowas. Leider weiß ich es nicht mehr so ganz genau.
Auf jeden Fall steht Walter Bau AG da nun nicht mehr drin...schon bereinigt...schon übernommen ?
Wir werden sehen, es bleibt spannend. Vielleicht kommen bald Antworten ?

Dann schlägt es aber 13

Nur meine subjektive Sicht darauf.
Glück auf  

16.02.22 16:01

2461 Postings, 1706 Tage Schackelsternund hier der letze Eintrag bei

www.insolvenzbekanntmachungen.de

Kann mal Jemand erläutern, weshalb alle einen unbekannten Aufenthalt haben, also daß möglicherweise die Wohnanschrift nix mit dem Aufenthalt zu tun haben könnte leuchtet u.U. ja noch ein.
Denn wer soll schon wissen, ob jemand sich im Kino, in der Kneipe oder im Schwimmbad aufhält... ?


6 IN 94/05
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WALTER BAU-AKTIENGESELLSCHAFT, Böheimstr. 8, 86153 Augsburg, vertreten durch die Vorstände Dr. Christian Fischer, - unbekannten Aufenthalts -, Drewes Uwe, - unbekannten Aufenthalts -, Dipl.-Ing. Hecklau Hans-Jürgen, - unbekannten Aufenthalts -, Dipl.-Kfm. Kern Peter, - unbekannten Aufenthalts -, Dr. Roy Walter, - unbekannten Aufenthalts - und Schick Ludwig, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 6151
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Bayerische Landesbank, Brienner Straße 18, 80333 München, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 10.05.2021.Beantragt wurde eine weitere Vergütung für den Zeitraum 01.05.15 bis 10.05.21 nachdem die Vergütung für den Zeitraum bis 30.04.2015 bereits festgesetzt wurde.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 10 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
oder bei dem
Landgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 23.07.2021  

16.02.22 17:44

988 Postings, 2494 Tage FlipsoLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 17.02.22 12:50
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Provokation

 

 

20.02.22 16:49

2461 Postings, 1706 Tage Schackelsternhat Niemand hier eine Meinung, nicht mal Meyer?

Übernahme ?
also im Abschluß von 2009 stehen in der Bilanz ca. 1,6 Mrd. € Verlustvortrag, das waren mal früher satte 3 Mrd. DM.
Könnte es damit irdendwas zu tun haben, oder was wäre noch möglich ?  

20.02.22 21:18

2461 Postings, 1706 Tage Schackelsternist schon verdächtig diese Totenstille...

21.02.22 17:50
3

120 Postings, 1392 Tage Rainer_ZufallHerausgelangweilt

Die Aufgabe von Meyer ist beendet.   Sie/er/es hatte zur Aufgabe, mögliche Interessenten vom Kauf an Aktien von WTB abzuschrecken. Entegen des ursprünglichen Versprechens der Auftraggeber dauerte der Kontrakt viel zu lange und Meyer war gezwungen immer wieder dieselben unbewiesenen Phrasen der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Das ist nun vorbei.
Laut Börse Berlin steht eine Übernahme von WTB ins Haus.
Hoffen wir, daß die verbliebenen Aktionäre von WTB nicht über den Tisch gezogen werden.
Seit der erzwungenen Insolvenz sind siebzehn lange Jahre vergangen. Da kann einiges in Vergessenheit geraten.  
Ich wünsche Herrn Ignaz Walter und seiner Familie alles Gute.


 

21.02.22 19:20
2

2461 Postings, 1706 Tage SchackelsternDen Wünschen kann ich mich nur anschließen.

auch hier hoffen wir mal das Beste, denn sonst hätte man sicherlich nicht soviel Aufwand betreiben müssen ?
"Hoffen wir, daß die verbliebenen Aktionäre von WTB nicht über den Tisch gezogen werden."

Glück auf
 

21.02.22 20:08

3711 Postings, 1599 Tage HonestMeyerViel Spaß beim Warten und Hoffen.

21.02.22 20:24

988 Postings, 2494 Tage FlipsoTja Meyer

wie mein Vorredner sagte...Aufgabe beendet!  

21.02.22 20:25

988 Postings, 2494 Tage FlipsoInsolvenzmeldungen

verstehen...kann er nicht...konnte er noch nie!  

22.02.22 07:18
2

2461 Postings, 1706 Tage Schackelsternwill und darf er nicht auf Grund seiner Agenda...

22.02.22 09:37

2461 Postings, 1706 Tage Schackelsternaus der Bilanz 2009

20. BeteiligungsverhältnisseDie Bayerische Landesbank Girozentrale, München, hat uns mit Schreiben vom 3.4.2002 gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr zum 1.4.2002 5,4531 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft zustehen. Mitteilungen über Anteilsveräußerungen liegen nicht vor.

zur Korrektur aus #10854....44% war voll daneben....also 5,4531 % ... und wo ist der Rest abgeblieben ?  

22.02.22 11:19

3711 Postings, 1599 Tage HonestMeyerIch verstehe Alles sehr genau.

Und warum sollte ich zu einer Aktie nach ihrem Delisting, wie hier bei Walter oder Conergy oder Thielert oder Solon oder oder oder, noch diskutieren ? Das macht nur bei noch nicht delisteten Aktien Spaß.  

22.02.22 11:42
1

2461 Postings, 1706 Tage SchackelsternMeyer gehe doch in die Politik, nach dem Motto

was geht mir mein Geschwafel von gestern an....  

22.02.22 12:36

3711 Postings, 1599 Tage HonestMeyerUnpassender Vergleich

Mein "Geschwafel von gestern" ist eingetreten und hat sich damit bewahrheitet, was man bei manchem Politikern leidlich schon seit Jahren vermisst.  

22.02.22 12:39

3711 Postings, 1599 Tage HonestMeyerPfiat di Walter Bau

22.02.22 15:43

988 Postings, 2494 Tage FlipsoTja

Hoffnungsloser Fall  

22.02.22 20:45

3304 Postings, 3112 Tage michelangelo321Walter Bau-Aktie ist da!

Die Aktionäre haben auch Zeit !  

22.02.22 20:47

3304 Postings, 3112 Tage michelangelo321Heute ist der 22.02.2022

Die Uhr tickt.Wer was braucht wird was zahlen müssen.LOL,muhahaha,;-)\  

23.02.22 20:41

3304 Postings, 3112 Tage michelangelo321Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 24.02.22 10:53
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Nutzerhetze

 

 

28.02.22 17:39

120 Postings, 1392 Tage Rainer_ZufallEs mag so etwa zwei Jahre her sein

da wurde mir von der Postbank ohne Angabe von Gründen mitgeteilt, daß man meine Order zum Kauf von Walter Bau Aktien nicht ausführen will.
Oder auf deutsch gesagt: Ich wurde gesperrt.
Gibt es in diesem Forum Teilnehmer, denen es gleichermaßen erging ?


 

28.02.22 17:49

2461 Postings, 1706 Tage Schackelsternschau mal Reiner, es ist erst 1 Jahr her


+++ Die neue KURSRAKETE! +++ Rainer_Zufall
Rainer_Zufall: Besitzanzeige

03.03.21 14:34
#10730
Ich verfüge über 1,5% aller Stammaktien, darf aber laut meiner Hausbank namens "Postbank" keine weitere Aktien kaufen. Hat jemand dieselben Erfahrungen mit anderen Banken gemacht ?
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+++ Die neue KURSRAKETE! +++ Schackelstern
Schackelstern: klaro es kann kein reiner Zufall sein....

03.03.21 16:21
#10731
bei vielen Geschäftsbanken wird man vor dem Handel mit Insowerten dadurch "geschützt" indem sie es aus gewissen Grunde verweigern.
Bei flatex oder Consors z.B. geht es ohne Probleme, jedenfalls bisher und nach meiner Kenntnis.
Glück auf
 

28.02.22 18:03

120 Postings, 1392 Tage Rainer_ZufallWie schnell die Zeit vergeht..

...die Frage bleibt und die Antworten aus.
 

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