Hm, logisch ist die Begründung aber nicht, oder...?
1. Wenn es denn maßgeblich ist, dass die Aktien delistet werden, die nicht den Anforderungen entsprechen und diese Bedingungen ja bis Ende April umgesetzt sein sollen, hättest du, wenn überhaupt, konsequenterweise schreiben müssen "Die ganzen Aktien sind nichts mehr wert", weil wir schon ein paar Monate drüber sind und die Zusammenlegung bekanntermassen bis heute nicht umgesetzt ist.
2. Es werden die Aktien von Unternehmen delistet, die nicht über die geforderten Aktien verfügen. Was nicht drin steht - was ist mit den Unternehmen (wie bspw. Filmconfect), die über 2 Arten an Aktien verfügen. Das Unternehmen erfüllt ja den Anspruch nach der Zusammenlegung und es geht nicht hervor, dass die anderen Aktien zwingend delistet werden müssen... Es sollen die Aktien von den Unternehmen delistet werden, die die Anforderungen nicht erfüllen. FC erfüllt sie perspektivisch. Also müssen die Altaktien evtl. laut der Regelung gar nicht vom Frankfurter Markt genommen werden...
3. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, die Aktien bleiben existent, können bspw. in Berlin weiter gehandelt werden und dass sie nichts mehr wert, ergo völlig entwertet werden sollen, entzieht sich jeder Grundlage.
Und sehr gespannt bin ich darauf, was passiert, sollte FC die Aktien in Frankfurt ohne zwingende Notwendigkeit delisten... Laut deinem Auszug geht s ja um Unternehmen, die Kriterien erfüllen müssen und nicht um einzelne Aktien an sich... |