na das reicht ja bis zum we , da kam aber gestern was vom himmel und das in nur einer stunde. blitz und donner als "musikalische untermahlung" waren auch vom feinsten. gonzo - spieß umdrehen und genauso rotzfrech sein. entweder rechnung nur so bezahlen das die eigentliche arbeit überwiesen wird. oder klipp und klar dem schorni zu verstehen geben , das er beweisen muß das da ein beratungsgespräch stattgefunden hat.wer beratungsgebühren verlangt muß dies auch beweisen können - schließlich wollen die doch deine pfenge haben. ansonsten fragen ob sie einen guten anwalt heben. leistungen müssen nicht bezahlt werden , welche nicht stattgefunden haben. also warten bis sie das zusätzliche geld verlangen. , und damit sich selber auf die seite der beweisführung begeben müssen. bei mir hat dies wunderbar geklappt , als ich mal einen fall als mieter hatte. einfacher trick aber G E N I A L !!! linda das mit dem berühren klappt nicht immer - tochter fahrschulprüfung praxis - schorni angefasst - durchgefallen. hi hi hi ist nun schon 1,5 jahre her.
dann mal einen nicht ganz so verregneten euch allen - euer sporty |