zumindest über/vom Treuhänder sowie eine Bestätigung DIREKT von der Bank.
Das sind Prüfungsmindeststandards für JEDEN JA.
Das dies scheinbar 2018 und vorher nicht gemacht wurde ist bei einer MRD sicher haftungsmäßig für E&Y schlecht, daß man dann auch noch das Escrow-Geld als Cash definiert hat das zweite Problem.
Ich würde auch als WIRECARD keinem Treuhänder 1 Mrd. ohne KONTOAUSZÜGE und ohne Bestätigung direkt von der Bank aus, anvertrauen !! und dann ist dieser nichtmal wirtschaftlich geprüft, wieso sollte ich als Wirecard, dieses Risiko eingehen ? Dafür gibts es leider aus Transparenzgesichtspunkten "schlechte" Gründe.
Der Treuhänder könnte ja auch mit dem Geld verschwinden ?
Die Hauptfrage ist doch, WIESO sollte Wirecard überhaupt ESCROW hinterlegen müssen, dafür gibts keinen nachvollziehbaren GRUND. Normalerweise hinterlegt MERCHANT Geld bei Wirecard und/oder dem Akquirer ! Das heißt doch WC hat sein Risikomanagement nicht im GRIFF. |