Ein Anruf genügt im Allgemeinen. Falls z.b. nach WpHG §20a eine Kursbeeinflussung künstlicher Natur erfolgt, kann ein Hinweis an die Bafin bereits das Telefonat auslösen, wenn Bedarf an Transparenz für alle Anleger gegeben ist.
was ICH hier zum Besten gebe, liebe Leser. Das müsste nun erkannt worden sein und kann bei Bedarf in den Gesetzen, bei der Bafin sowie z.B. als Anfrage an Juristen mit Schwerpunkt Aktienrecht erfragt und somit ausreichend recherchiert werden.
Das kann passieren, sobald sich jemand aus dem Fenster lehnt, zu Schlott einen Insolvenzplan einzureichen. Die Gläubiger stehen GEwehr bei Fuss und der IV steht Ihnen verpflichtend bei.
Ohne Insolvenzplan werden die Tage der AG und der Aktionäre gezählt sein. Aber das ist bereits seit 2011 ein Thema: