IV muss bei Insotiteln die Stimmrechte nicht veröffentlichen. Und die Kurse sind nicht seine Baustelle.
Bafin ist eine gute Idee an dieser Stelle. Leider wird man dort den Ball wg. Stimmrechten an den IV zurückspielen.
Aber die künstlichen Kursanstiege kann man dort mal bekannt machen. Vlt. macht die Anzahl der Meldungen etwas aus bei der Bafin? |