ich habe letztens gerade eine ausführliche Information im Rahmen eines Existenzgründerseminars zur ICH-AG erhalten. Hier gibt es anscheinend auch beim Arbeitsamt Unterschiede! Grds. kommst man nur dann in den Genuss der Förderung (finanziell oder beratungstechnisch), wenn eine Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgt. Nun hatten wir jedoch auch einen Beschäftigten, dessen Arbeitsvertrag (mit Abfindung) nur noch 1/2 Jahr läuft. Dieser Mann wurde bereits auf die "bedrohende" Arbeitslosigkeit hin (welche ja erst in einem halben Jahr erfolgt) entsprechend der ICH-AG gefördert. Er hat zwar keine finanzielle Unterstützung erhalten (diese erst nach Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses) aber er nahm bereits die Beratungsförderung im Rahmen der ICH-AG in Anspruch. Argument des Arbeitsamtes: um zu umgehen, dass dieser Mensch irgendwann einmal in unserer Arbeitslosenstatistik auftaucht, wird er jetzt schon im Rahmen der ICH-AG unterstützt.
Ansonsten hast du recht - die Förderung im Rahmen der ICH-AG reicht gerade mal aus, um die SV-Beiträge zu zahlen. Es gibt aber noch einige andere Förderprogramme... Da stecke ich jetzt weniger drin und weiß echt nicht, weas für dich das beste wäre.
Deswegen empfehle dir wirklich ein Existenzgründungsseminar zu besuchen. Es gibt welche, die komplett von dem Ministerium (Arbeit, Wirtschaft,...) gezahlt werden. Meines hat z.B. keinen Cent gekostet, es ging über 4 Tage (jeweils abends von 16.30-22.00) und es superinteressant, was dort geboten wurde - von Finanzierung, über Marketing, Behördengänge... alles also, was du zur Gründung brauchst. Auch ich habe dabei noch Dinge begebracht bekommen, an die ich überhaupt nicht gedacht hatte.
Gruß+good luck bei der Gründung, B. |