Kein Widerspruch ?

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neuester Beitrag: 15.04.19 19:14
eröffnet am: 15.04.19 19:05 von: gogol Anzahl Beiträge: 3
neuester Beitrag: 15.04.19 19:14 von: gogol Leser gesamt: 705
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15.04.19 19:05

14542 Postings, 6492 Tage gogolKein Widerspruch ?

......Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen auf Antrag bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.........

??
Als Aufgabenkreise kommen in Betracht
: •Vermögenssorge (alle Vorgänge im Zusammenhang mit dem Vermögen, beispielsweise Geldgeschäfte
) •Vertretung in persönlichen Angelegenheiten (Grundversorgung, Pflege)•Wohnungsangelegenheiten (Regelung von Mietangelegenheiten, Wohnungsauflösung bei Aufnahme in ein Pflege-heim und Ähnliches)
•Gesundheitsfürsorge (Veranlassung von und Zustimmung zu ärztlicher Behandlung, zum Beispiel Operationen, Medikamentengabe)
•Aufenthaltsbestimmung (Entscheidung über Umzug in ein Pflegeheim oder Behandlung in einem Krankenhaus oder Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung gegen den Willen der bzw. des Betroffenen)
•Postangelegenheiten (Öffnen und Verwalten der Post
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auf unserem Planeten gibt es nur Propheten

15.04.19 19:10
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4150 Postings, 4955 Tage wonghoGogol darf nun auch wählen, wie schön.

15.04.19 19:14

14542 Postings, 6492 Tage gogolaber nicht in Deutschland

Gogol kein gueltiges DEUTSCHES Dokument
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auf unserem Planeten gibt es nur Propheten

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