Steinhoff International Holdings N.V.

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neuester Beitrag: 16.04.24 07:34
eröffnet am: 02.12.15 10:11 von: BackhandSm. Anzahl Beiträge: 361194
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19.07.19 17:06
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788 Postings, 2232 Tage LoenneSo, und da hier ja schon öfter gepostet...

...würde, dass Steinhoff keine eigenen Aktien kaufen darf, die unter dem aktuellen Nennwert von 50 Cent notieren, kann ich mir durchaus vorstellen, warum diese Reduzierung sinnvoll sein könnte.
Mit der gut gefüllten Kriegskasse von 1.700.000.000 € könnte man mit dem Kauf eigener Aktien dann zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: die Klagen aushebeln (weil der Kurs der Aktie ja steigt und somit das Klagebedürfnis  entfällt, wobei jetzt auch klar sein könnte, warum man bis Ende 2019 in einigen Fällen Ruhe bewahrt bzw Stillhalten vereinbart hat) und das Vertrauen der Aktionäre wieder gewinnen. ;-)
Nur reine eigene Theorie, wir werden sehen was passiert... ;-)))  

19.07.19 17:06

247 Postings, 2638 Tage Mad WorldIch glaube

hier werden Äpfeln mit Birnen verglichen... Nennwertreduktion sollte beschlossen werden und Aktiensplit.  

19.07.19 17:06

17834 Postings, 4204 Tage H731400Herabsetzung

da das Grundkapital zum größten Teil aufgebraucht ist muss man den Schritt gehen.

Das Gegenteil bzw eine Alternative wäre eine KE.

Klar was besser ist für uns ??  

19.07.19 17:07
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24 Postings, 1741 Tage FreemenKapitalherabsetzung

Was ist Kapitalherabsetzung?

Kapitalherabsetzung ist der Prozess der Herabsetzung des Eigenkapitals eines Unternehmens durch Aktienannullierungen und Aktienrückkäufe, die auch als Aktienrückkäufe bezeichnet werden . Die Kapitalherabsetzung wird von Unternehmen unter anderem aus Gründen der Steigerung des Shareholder Value und der Schaffung einer effizienteren Kapitalstruktur durchgeführt . Nach einer Kapitalherabsetzung verringert sich die Anzahl der Aktien der Gesellschaft um den Betrag der Herabsetzung. Die Marktkapitalisierung des Unternehmens wird sich durch einen solchen Schritt zwar nicht ändern, der Streubesitz oder die Anzahl der ausstehenden und für den Handel verfügbaren Aktien wird sich jedoch verringern.

Der Akt der Kapitalherabsetzung kann auch als Reaktion auf einen Rückgang des Betriebsgewinns eines Unternehmens oder auf einen Ertragsverlust verhängt werden, der nicht aus den erwarteten zukünftigen Gewinnen eines Unternehmens wiederhergestellt werden kann. Bei einigen Kapitalherabsetzungen erhalten die Aktionäre eine Barzahlung für annullierte Aktien, in den meisten anderen Situationen sind die Auswirkungen auf die Aktionäre jedoch minimal.

BREAKING DOWN Kapitalherabsetzung
Spezifische Beispiele für Kapitalherabsetzungen
Viele Unternehmen beschließen, Kapital durch Pensionsgeschäfte (Rückkäufe) oder Aktienannullierungen zu reduzieren. Zum Beispiel berichtete AS Tallink Grupp, eine estnische Reederei, die in der Ostsee tätig ist und ihren Kunden hochwertige Minikreuzfahrten anbietet, dass sie ihre Anteile am 14. Juni 2016 reduzieren würde. Das Unternehmen entschied, dass es vorwärts gehen werde mit einer Verringerung des Buchwerts seiner Aktien, bei der die aus der Einziehung der Aktien erwirtschafteten Barmittel in Höhe von 40 Mio. € bis Dezember desselben Jahres an die Aktionäre der Gesellschaft ausgezahlt werden sollten.

Ein Unternehmen muss sein Grundkapital in bestimmten Schritten reduzieren. Zunächst ist den Gläubigern ein Hinweis auf den Beschluss der Kapitalherabsetzung zuzusenden. Zweitens muss die Gesellschaft dann frühestens drei Monate nach Veröffentlichung der ersten Mitteilung einen Antrag auf Eintragung der Kapitalherabsetzung stellen. Die Kapitalherabsetzung wird dann voraussichtlich frühestens drei Monate nach Eintragung der Herabsetzung in das Handelsregister an die Aktionäre ausgezahlt.

Die StarDSL AG, ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das Satellitentelekommunikationsdienste und -produkte im Bereich Daten- und Sprachdienste anbietet, gab am 21. Juli 2016 eine Kapitalherabsetzung bekannt. Die Kapitalherabsetzung sollte durch einen Aktiensplit erfolgen mit einem Verhältnis von 10: 1. Nachdem die Gesellschaft ihre Anteile konsolidiert hatte, wurde das Kapital um rund 11,3 Mio. € reduziert.

Schließlich hat die GAM Holding AG, eine unabhängige, reine Vermögensverwaltungsgruppe mit Sitz in der Schweiz, am 27. April 2016 ihr Kapital reduziert. Die Kapitalherabsetzung erfolgte im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms, und die Gesellschaft hat schließlich 3.100.000 zurückgekaufte Aktien aufgrund angemessener Herabsetzungen eingezogen in Kapital war bereits gemacht worden. Das Aktienkapital belief sich per 13. Juli 2016 auf 8 Millionen Franken.  

19.07.19 17:08

247 Postings, 2638 Tage Mad Worldund nicht Aktiensplit

sollte es heißen...  

19.07.19 17:08

693 Postings, 2359 Tage Proty1Wer Ahnung hat

könnte sich auch mal Punkt 47 im Appendix 7 zu Gemüte führen.


Da geht es um "merger" bzw. "demerger" also Zusammenschlüsse und Aufspaltumung.


Vielleicht ist hier ein Hinweis zu finden, ob es eine neue Firma geben wird etc.  

19.07.19 17:09
2

1214 Postings, 2113 Tage Cognoideigentlich können Sie auch

den Nennwert auf 8ct runter setzten. Da befinden wir uns doch ehh die ganze zeit :D  

19.07.19 17:10

24089 Postings, 7552 Tage harry74nrwSA kauft zum Tageshoch

19.07.19 17:13

1383 Postings, 4793 Tage KleinerInvestorHmm,

irgendwie stinkt mir das mit dem 1 Cent Nennwert, da ich es nicht verstehe und nicht weiss was die vorhaben. Kann mir das einer von euch erklären (Dirty, Deol, himself...)?  

19.07.19 17:14
1

3568 Postings, 2255 Tage LazomanKapitalherabsetzung

Die Kapitalherabsetzung
Es gibt verschiedene Formen der Kapitalherabsetzung. Dies sind die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß § 222 AktG, bzw. § 58 GmbHG. Weiterhin gibt es auch die vereinfachte Kapitalherabsetzung in den §§ 229 ff. des AktG und seit 1994 auch im GmbH - Recht in §§ 58a ff. GmbHG.

Bei der ordentlichen (regulären) Kapitalherabsetzung soll vorhandenes Gesellschaftsvermögen ausgeschüttet oder ausschüttungsfähig gestellt werden. Dagegen hat die vereinfachte Kapitalherabsetzung die Beseitigung einer Unterbilanz zum Ziel. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist demgemäß die typische Form der Herabsetzung zur Unternehmenssanierung. Während im bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung die Interessen der Gläubiger starken Schutzes bedürfen, genügen bei der vereinfachten Form Regeln, die eine Umgehung zu Lasten der Gläubiger verhindern und angemessene Fristen für die Wiederaufnahme der Dividendenzahlung sicherstellen.

Demgemäß liegt der große Unterschied der beiden Arten in den unterschiedlichen Reglungen für den Gläubigerschutz.  

19.07.19 17:14
1

2282 Postings, 3400 Tage Jackson CoalmanAGM Amsterdam

Die scheinen ja nicht mit allzu viel Aktionären zu rechnen. Maximum ist 200 Personen!?

Quelle: https://www.steigenberger.com/en/hotels/...l-schiphol/meetings-events  

19.07.19 17:15

1214 Postings, 2113 Tage CognoidKleinerInvestor:

dein Satz ist wirklich zum Kopf schütteln.
Nur weil du nicht weißt was es ist und wie es funktioniert findest du es schlecht?
Wahnsinnig intellektuell ;)  

19.07.19 17:16
1

3568 Postings, 2255 Tage LazomanKapitalherabsetzung

eil: Vereinfachte Kapitalherabsetzung im AktG
A. Voraussetzungen
I. Zulässiger Zweck
1. Allgemeines
Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist nur zu den in § 229 I AktG genannten Zwecke zulässig, also zum Ausgleich von Wertminderungen, zur Deckung sonstiger Verluste und auch zur Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage. Im Sanierungsfall geht es hauptsächlich um den Ausgleich von Wertminderungen und die Deckung sonstiger Verluste. Dabei wird der Betrag des Grundkapitals an den niedrigeren Betrag des Eigenkapitals angeglichen. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung kann also eine rechnerische Überschuldung nicht beseitigen, wohl aber eine Unterbilanz.

Von außen fließen der Gesellschaft keine neuen Mittel zu, weshalb die vereinfachte Kapitalherabsetzung zu Sanierungszwecken auch als Buchsanierung bezeichnet wird2.

2. Verlustdeckung
a. Verlust
Die Formulierung „Wertminderung“ und „sonstige Verluste“ sind nach Meinung der Literatur3 ungewöhnlich, da das Bilanzrecht nur den „Jahresfehlbetrag“, den Bilanzverlust“ und den „Verlustvortrag“ kennt. In der Terminologie des Bilanzrechts entsprechen Wertminderungen den Begriffen „Abschreibung“, bzw.

„Wertberichtigungen“. Wertberichtigungen und Abschreibungen können lediglich die Ursache von Verlusten an sich sein, sie sind jedoch etwas anderes als der Verlust selbst.

Nach allgemeiner Meinung4 will § 229 I AktG den Verlust als Oberbegriff ansehen. Begründet wird dies mit dem Begriff „und sonstige Verluste“. Demnach muß man davon ausgehen, daß dem Begriff „Wertminderungen“ keine selbständige Bedeutung zukommt. Die Ursachen des Verlustes sind demnach ganz unerheblich.

b. Feststellung des Verlustes
Die Feststellung des Verlustes erfolgt materiell nach den für den Jahresabschluß geltenden handelsrechtlichen Grundsätzen5. Außerdem muß die Tatsache des Verlustes nicht förmlich als Bilanzverlust festgestellt werden6. Vielmehr genügen alle Arten der Verlustfeststellung, die eine ausreichende Plausibilitäts- und Willkürkontrolle ermöglichen7. Andererseits kann selbst ein förmlich festgestellter Bilanzverlust als Grundlage einer Kapitalherabsetzung nicht ausreichend sein, wenn schon einige Zeit seit dem Bilanzstichtag verstrichen ist und voraussichtlich seither Gewinne entstanden sind. Der durch die Kapitalherabsetzung auszugleichende Verlust muß zum Zeitpunkt der Beschlußfassung bestehen.

c. Nachhaltigkeit
In der Rechtsprechung und in der Literatur findet sich verschiedentlich die Meinung, der entstandene Verlust müsse nachhaltig, bzw. dauerhaft sein, so daß nach kaufmännischen Grundsätzen eine dauernde Veränderung des Grundkapitals gerechtfertigt sei8. Allerdings beschränkt das OLG Frankfurt9 diese Dauerhaftigkeit auf die Verpflichtung des Vorstandes, eine gewissenhafte Prognose im Zeitpunkt der Beschlußfassung zugrunde zu legen.

Damit wird eigentlich nur festgestellt, daß das Stichtagsprinzip hier maßgeblich ist, was für jede Bilanz gilt10. Risiken, die sich erst später verwirklichen, müssen im Rahmen der Rückstellungsbildung berücksichtigt werden.

d. Höhe des Verlustes
Wie sich aus § 232 AktG ergibt, darf der Herabsetzungsbetrag die Höhe des festgestellten Verlustes nach Abzug der aufzulösenden Rücklagen nicht überschreiten. Des weiteren ist nicht erforderlich11, daß der Verlust eine bestimmte Mindesthöhe überschreiten muß.

3. Auffüllung der Kapitalrücklage
Wie oben erwähnt, kann die vereinfachte Kapitalherabsetzung einem weiteren Zweck dienen. Soll die Auffüllung der Kapitalrücklage erreicht werden, so kommt es nicht mehr auf einen Verlust an. Ihr wirtschaftlicher Sinn liegt in einer Verbesserung der Bilanzoptik und in der Vorsorge vor in der Zukunft erwarteten, aber noch nicht eingetretenen Verlusten12.

Zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklage kann die vereinfachte Kapitalherabsetzung daher bis zu dem Betrag beschlossen werden, der erforderlich ist, um die Kapitalrücklage unter Hinzurechnung der gesetzlichen Rücklage auf 10% des Grundkapitals aufzufüllen, § 231 AktG. Bis zu dieser Grenze kann die vereinfachte Kapitalherabsetzung dazu jederzeit beschlossen werden.

4. Verbindung beider Zwecke
Diese beiden zulässigen Zwecke können auch nebeneinander als Grundlage der vereinfachten Kapitalherabsetzung verwandt werden13.

https://www.hausarbeiten.de/document/96574  

19.07.19 17:17
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2660 Postings, 5106 Tage Schokoriegelich blicks auch nicht...1 cent hört sich

erst mal nicht gut an....wer kanns erklären?  

19.07.19 17:17

1383 Postings, 4793 Tage KleinerInvestor@Cognoid

Nein, ich finde es nicht schlecht. Ich finde es schelcht, dass ich es nicht verstehe warum der Nennwert auf 1 Cent gesetzt wird. Ich denke nicht das die ein ARP machen bevor das Thema mit den Schulden nicht geklärt ist.  

19.07.19 17:18

518 Postings, 1991 Tage Hobbytrader0815vielleicht ist damit die dividende gemeint :@

19.07.19 17:18
1

24 Postings, 1741 Tage Freemen???

Was mich an Steinhoff stört, das bei jeder Ansage immer ein oder mehrere Fragezeichen im Raum stehen bleiben und das schon seit Jahren.

Ob das so gewollt ist oder nicht, es nervt!  

19.07.19 17:20
2

1643 Postings, 4444 Tage Sealchen@Freemen

Du hast alle Infos über die Agenda detailliert in den PDFs stehen:
http://www.steinhoffinternational.com/shareholder-meeting.php

Nur weil du es nicht verstehst, dafür kann das Unternehmen nichts!
Erst lesen, dann jammern!  

19.07.19 17:20
1

788 Postings, 2232 Tage Loenne@Jackson: siehst du falsch...

...in Reihenform (row) 620 Personen
im
EG
Sequoia I+II+III+IV   35,60m x 14,2m x 3,85m

Quelle: Homepage Steigenberger Airport Hotel Amsterdam  

19.07.19 17:22
2

2373 Postings, 1980 Tage Herr_RossiFreemen...

Fragezeichen werden durch einige angeblich investierte Zweifler ausgelöst, die ständig meinen, dass sie ihre shares „aber jetzt wirklich bald“ verhökern, wenn blabla...
Man könnte vorab über die news diskutieren....aber vorab wird mal die Sache „ nicht so gut, schlecht „ oder ähnliches gesehen....schlimm, schlimm....  

19.07.19 17:23
2

793 Postings, 2530 Tage LonglaeuferIn Reihe wird da keiner sitzen

Wie viele passen in Lynchmob-Form rein?  

19.07.19 17:23
1

868 Postings, 1793 Tage MühlsteinIch nehme an die 1 Cent

sind in unserem Sinne um ein AKP zu ermöglichen. Damit signalisiert man auch den großen Leerverkäufern das sie chancenlos sind den Kurs unter einer bestimmten Schwelle zu halten. Wo sollte die Schwelle sonst liegen 0,0799Cent ? 6 Cent hätte eventuell einen Angriff zur Folge.. 50Cent dagegen sind ohne ARP nicht zu erreichen..  

19.07.19 17:24

1989 Postings, 2138 Tage NoCapitalWichtig!

1. Hauptversammlung findet statt!!!
2. Heute kommt noch die Zustimmung der Gläubiger zum CVA...in ca. 30 Minuten ist Deadline
3. Wieder zwei aus dem alten Kader gegangen worden...

Kapitalherabsetzung? LdP und HS werden wissen, was sie tun!  

19.07.19 17:24

10461 Postings, 3317 Tage Taylor1Ich vertraue und Lese nur Der Aktionär

treffer quote 99,9% Experten in ihrem geschehen.

Ich hab mich schon ein teil getrennt!.
https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/...0188777.html?feed=ariva
ich möchte mich an die Ariva Moderatoren bedanken.
Sind so unpateisch,besonders Ame.
 

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