@cosic
Die Änderungen im EEG betreffen neue Anlagen, die ab 2017 ans Netz gehen.
CS hat ein Portfolio mit vielen bestehenden Anlagen, welche unter Bestandsschutz der Vergütung bestehen. Das heißt, die Vergütung ist für die nächsten Jahre (bis die Vergütungsdauer erreicht wurde, bei Solar 20 Jahre+ lfd. ab Inbetriebnahme) Wenn CS keine neuen Anlagen plant, wäre der Einfluss des neuen EEG =0.
Und was in 2017 bei CS so geplant ist, werden wir sehen. Die genauen Details im EEG kann ich noch nicht einordnen. Die Festlegung auf einen Deckel des Anteils der EE klingt nicht gerade schön. |