Gericht verbietet öffentliche CD-Münz-Kopierautoma

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953 Postings, 8378 Tage malenGericht verbietet öffentliche CD-Münz-Kopierautoma

Gericht verbietet öffentliche CD-Münz-Kopierautomaten

Das Landgericht München I hat das öffentliche Aufstellen von Münz-CD-Brennern, zum Beispiel an Tankstellen und in Fotogeschäften, untersagt. Der Vertreiber verstoße damit gegen das Urheberrecht, da er die Herstellung von CDs ermögliche und dafür Geld verlange, teilt das Gericht mit. Ein in München ansässiger Tonträgerhersteller hatte gegen öffentliche CD-Kopierer eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung des Vertriebs verfügt, sofern nicht ein deutlicher Hinweis beigefügt sei, dass das Aufstellen des Gerätes zum Zweck entgeltlicher Nutzung durch Dritte unzulässig ist. Diese Verfügung wurde nun durch ein Urteil (Az. 7 O 18271/02) bestätigt. Die Namen des Klägers und des Beklagten teilt das Gericht nicht mit.  

Nach dem Widerspruch der Beklagten gegen die Einstweilige Verfügung hatte die zuständige 7. Zivilkammer zu entscheiden, ob der Vertrieb des Gerätes zu Verletzungen des ausschließlichen Vervielfältigungsrechtes des CD-Herstellers führt oder ob die "Privilegierung der privaten Endnutzer auch dem Geräteaufsteller zu Gute kommt". Das Gericht meint, wer CD-Brenner entgeltlich zur Verfügung stellt, wirke an einer Urheberrechtsverletzung mit. Er ermögliche die Herstellung der CD und werde dafür nach Stückzahl bezahlt. Damit werde jedoch auch durch den Endnutzer der Bereich zulässiger Vervielfältigung zu privaten Zwecken überschritten, sodass für beide Beteiligte von einem Eingriff in fremde Verwertungsrechte auszugehen sei.

Um solche öffentlichen CD-Kopierer hatte es bereits in Australien einigen Wirbel gegeben. Der Betreiber hatte sich aber mit dem australischen Verband der Musikindustrie gütlich auf Lizenzzahlungen geeinigt. Im Juni dieses Jahres hatte die Osnabrücker Firma Hamiltons Kontor den Vertrieb der Geräte auch in Europa angekündigt. (anw/c't)  

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