Das Regelwerk Neuer Markt ist da eindeutig.
"2.1.4 Sanktionen; Beendigung der Zulassung zum Neuen Markt ... (4) Maßnahmen der DBAG nach Absatz 1 und 2 lassen die Zuständigkeit des Zulassungsausschusses der FWB für die Zulassung zum Geregelten Markt unberührt. Im Fall der Beendigung der Zulassung zum Neuen Markt muss die Aufnahme der Notierung im Geregelten Markt gesondert bei der FWB beantragt werden. Die Aufnahme der Notierung im Geregelten Markt ist vom Emittenten zusammen mit einem Institut oder Unternehmen gemäß § 63 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 Börsenordnung FWB zu beantragen."
Die neue Pennystock-Regel wird zwar erst am Freitag bekanntgegeben, die bisherige Regelung zum Delisting vom Neuen Markt wird mit Sicherheit aber weitergelten. Die Gesellschaften haben alle eine Zulassung zum Geregelten Markt mit Aufnahme des Handels im Neuen Markt erhalten. Die Zulassung zum GM bleibt trotz Beendigung des Handels im NM erhalten.
@Oktober24: Gegenfrage, wo warst DU eigentlich gedanklich, als Du die "Schrott-Aktien" am Markt gekauft hast? Nee klar, dafür musst DU ja nicht bestraft werden, daran sind ja die Anderen Schuld... ;-))
Wie dem auch sei, ein Handel bleibt weiterhin möglich, nur nicht im Neuen Markt, den man eben sauber halten will.
Gruß mm |