Unser Grundgesetz - die beste Verfassung, die

Seite 1 von 5
neuester Beitrag: 18.03.25 11:31
eröffnet am: 07.08.20 21:26 von: Weckmann Anzahl Beiträge: 118
neuester Beitrag: 18.03.25 11:31 von: Weckmann Leser gesamt: 19549
davon Heute: 18
bewertet mit 9 Sternen

Seite: 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 5   

07.08.20 21:26
9

21593 Postings, 4526 Tage WeckmannUnser Grundgesetz - die beste Verfassung, die

Deutschland jemals hatte!

Warum? Hier sind u.a. Demokratie, Rechtsstaatsprinzip, die Gewaltenteilung, die Menschenwürde sowie die anderen Grundrechte fest verankert, die Grundrechte binden den Staat zudem als unmittelbar geltendes Recht.

Und wenn mal jemand beispielsweise mit behördlichen Regelungen nicht einverstanden ist, kann er dagegen klagen, im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde sogar vor dem Bundesverfassungsgericht extra die Feststellung einer Grundrechtsverletzung oder bestimmter weiterer Verfassungsrechte beantragen.  
Seite: 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 5   
92 Postings ausgeblendet.

29.04.21 21:00
1

37301 Postings, 5391 Tage NokturnalJawohl anderen Schräd verwenden

Und was machen wir mit diesem hier ?  

29.04.21 21:01

37301 Postings, 5391 Tage NokturnalBis auf meine Beschimpfungsarie

War der doch ganz gut.  

29.04.21 21:02
3

25196 Postings, 9046 Tage modBtw.

Da ich an der Uni einen "kleinen" und einen "grossen" Schein
in Öffentlichem Recht machen musste, finde ich:

Unsere Verfassung "das Grundgesetz" ist sehr gut und durchdacht und wird ja immer mal
aktualisiert.
Da kann man nicht meckern, Genossen.
-----------
Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit !

29.04.21 21:07
1

21593 Postings, 4526 Tage WeckmannHMK, würdest Du dies vielleicht auch begründen?

29.04.21 21:11
1

37301 Postings, 5391 Tage NokturnalIch muss hier trotzdem meiner Differenzen

Zu Wecki ihn lobend erwähnen ....es gibt keine Ausschussliste ,Das bedeutet ja heute schon einiges.....muss ja auch mal erwähnt werden.  

29.04.21 21:15
2

21593 Postings, 4526 Tage WeckmannWer hätte das gedacht? Jetzt bin ich ja richtig

ein klein wenig gerührt...  

29.04.21 21:19
1

37301 Postings, 5391 Tage NokturnalUmgerührt......morgen gehts weiter mit Dresche

05.05.21 21:01
2

21593 Postings, 4526 Tage WeckmannBVerfG: Eilanträge gegen Ausgangssperren abgelehnt

Unter II.: "Die Verfassungsbeschwerden erweisen sich aber auch nicht schon als offensichtlich begründet."
Unter III. 3.: "Trotz der nicht unerheblichen Belastungen für sämtliche von der Ausgangsbeschränkung Betroffenen überwiegen die damit verbundenen Nachteile nicht gegenüber denen einer Außervollzugsetzung."

https://www.bundesverfassungsgericht.de/...gen/DE/2021/bvg21-033.html  

05.05.21 21:11

3176 Postings, 4312 Tage Benz1Warum ist eine

Rückermächtigung nicht möglich? Muß sowas vom Bundesverfassungsgericht bestätigt werden?  

05.05.21 21:14
1

21593 Postings, 4526 Tage WeckmannWas genau meinst Du mit Rückermächtigung?

05.05.21 21:19

3176 Postings, 4312 Tage Benz1Ich meine

damit, dass es genauso gilt wie 2020.  

05.05.21 21:29
1

21593 Postings, 4526 Tage WeckmannDas wäre doch dann eine Gesetzesänderung, für die

der Bundestag zuständig wäre.  

05.05.21 21:36

3176 Postings, 4312 Tage Benz1Bundestag

schon wieder? Das ist sehr schlecht die haben uns das eingebrockt.

OK, Danke  

26.05.21 16:57
1

21593 Postings, 4526 Tage WeckmannBVerfG: Die Bundesregierung hat den Bundestag

nicht umfassend und frühestmöglich vor Beginn der Sitzung der Euro-Gruppe am 11.07.2015 über ihre Verhandlungslinie in der Euro-Gruppe und dem Euro-Gipfel zum Verbleib Griechenlands aus der Währungsunion informiert und damit gegen Unterrichtungspflichten aus Art. 23 Abs. 2 GG Satz 2 GG verstoßen.

Ein entsprechendes Organstreitverfahren der BT-Fraktion der Grünen war erfolgreich.

Pressemitteilung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...gen/DE/2021/bvg21-043.html
Entscheidung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...es20210427_2bve000415.html Randnr. 63ff.  

09.07.21 17:12
2

21593 Postings, 4526 Tage WeckmannDas Demokratieprinzip gem. Art. 20 GG

"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." - https://dejure.org/gesetze/GG/20.html (nur Abs. 1 u 2 kopiert)

Art. 20 GG enthält 5 sogenannte Staatsstrukturprinzipien: das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip, das Bundesstaatsprinzip, das Sozialstaatsprinzip und das Republikprinzip.

Das BVerfG führt dazu aus:
"Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf die das Bundesverwaltungsgericht seine Vorlagebeschlüsse gestützt hat, fordert das in Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 GG verankerte demokratische Prinzip, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und von diesem in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird; diese bedürfen hierfür einer Legitimation, die sich auf die Gesamtheit der Bürger als Staatsvolk zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 38, 258 <271>; 47, 253 <272>; 77, 1 <40>; 83, 60 <71>; 93, 37 <66>). ... Für die unmittelbare Staatsverwaltung und die kommunale Selbstverwaltung gilt: Die verfassungsrechtlich notwendige demokratische Legitimation erfordert eine ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zu den mit staatlichen Aufgaben betrauten Organen und Amtswaltern (vgl. BVerfGE 47, 253 <275>; 52, 95 <130>; 77, 1 <40>; 83, 60 <72 f.>; 93, 37 <66>)." - https://www.bundesverfassungsgericht.de/...ls20021205_2bvl000598.html , Rn. 155 u. 156.  

09.07.21 17:41
2

26893 Postings, 5790 Tage hokaiDas ist in den letzten 31 Jahren spürbar zu kurz

gekommen:
Artikel 18
3.  Körperkultur, Sport und Touristik als Element der sozialistischen Kultur dienen der allseitigen körperlichen und geistigen Entwicklung der Bürger.  

09.07.21 18:21
3

21593 Postings, 4526 Tage WeckmannAlso da sind die Kegelclubs, die jedes Jahr zum

Saufen zum Ballermann fliegen, aber echte sozialistische Kulturvorbilder...  

30.11.21 23:33
1

21593 Postings, 4526 Tage WeckmannAusgangs- und Kontaktbeschränkung. verfassungskon-

form

"In der Abwägung hat der Gesetzgeber für den zu beurteilenden Zeitraum einen verfassungsgemäßen Ausgleich zwischen den mit den Kontaktbeschränkungen verfolgten besonders bedeutsamen Gemeinwohlbelangen und den erheblichen Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden."
"Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die angegriffenen Maßnahmen in der konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesem Verfahren durch die sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und mit dem Grundgesetz vereinbar."
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...gen/DE/2021/bvg21-101.html
ausführlich: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...rs20211119_1bvr078121.html

Schulschließungen waren zulässig. Es gibt ein Grundrecht auf schulische Bildung aus Art. 2 I i.V.m. Art 7 II GG
Pressemitteilung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...gen/DE/2021/bvg21-100.html
Entscheidung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...rs20211119_1bvr097121.html  

01.06.22 17:41
1

21593 Postings, 4526 Tage WeckmannBAG: Arbeitgeber darf von Mitarbeitern Covid-Tests

14.03.25 17:33
1

21593 Postings, 4526 Tage WeckmannBVerfG hat die Anträge gegen die Sondersitzung

des alten Bundestags zur geplanten Grundgesetzänderung über das Sondervermögen als unzulässig bzw. offensichtlich unbegründet verworfen.

Art. 39 Abs. 1 S. 2 GG: "Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages."
Art. 39 Abs. 3 GG: "(3) Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen."
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_39.html

"Die Wahlperiode des alten Bundestages wird gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt."
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...gen/DE/2025/bvg25-025.html

https://www.bundesverfassungsgericht.de/...3_2bve000225.html?nn=68080
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...3_2bve000325.html?nn=68080
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...3_2bve000525.html?nn=68080  

18.03.25 09:42

21593 Postings, 4526 Tage WeckmannDas BVerfG hat gestern 6 weitere Eilanträge gegen

die heutige Sondersitzung des Bundestags abgelehnt.

"Ungeachtet der Frage, ob die jeweiligen Anträge in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind, enthält das jeweilige Vorbringen der Antragstellenden keine Gesichtspunkte, die bei der vorzunehmenden Folgenabwägung in Abweichung zum Beschluss des Senats vom 13. März 2025 (vgl. Pressemitteilung Nr. 26/2025) die Gründe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung überwiegen ließen.
Die Entscheidung darüber, inwieweit das Vorbringen der Antragstellenden zum Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens Anhaltspunkte für eine Verletzung ihrer Abgeordnetenrechte enthält, ist der jeweiligen Hauptsache vorbehalten. Eine speziell gelagerte Ausnahmekonstellation, in der eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten bereits im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung angezeigt wäre, liegt nicht vor."
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...25/bvg25-027.html?nn=68112
mit den Links zu den 6 Beschlüssen über die Eilanträge.  

18.03.25 10:06

21593 Postings, 4526 Tage WeckmannGenauer: Das BVerfG hat gestern in weiteren 6 Eil-

verfahren die Eilanträge abgelehnt.

Denn in einigen diese Eilverfahren wurden mehrere Eilanträge gestellt.  

18.03.25 11:27

21593 Postings, 4526 Tage WeckmannDie meisten Zuständigkeiten des BVerfG sind in

§ 13 BVerfGG zusammengefasst. https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__13.html
Zum GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Weiterhin:
– Versetzung eines Richters des Bundesverfassungsgerichts in den Ruhestand oder dessen
Entlassung,
– Verbot von Ersatzorganisationen verbotener Parteien,
– Vorlagen seitens des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundessozialgerichts, wenn
diese einen Bund-Länder-Streit oder einen Länder-Länder-Streit für verfassungsrechtlich
halten,
– Beschwerden gegen die Entscheidung des Deutschen Bundestags zur Prüfung der Wahlen
zum Europäischen Parlament,
– Rechtsschutz im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden bei einer Neu-
gliederung des Bundesgebiets,
– Entschädigung und Wiedergutmachung bei unangemessener Dauer eines Verfahrens vor
dem Bundesverfassungsgericht.
https://www.bundestag.de/resource/blob/983058/.../WD-3-126-23-pdf.pdf  

18.03.25 11:31

21593 Postings, 4526 Tage WeckmannDas einstweilige Verfahren vor dem BVerfG ist in

§ 32 BVerfGG geregelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__32.html

"Der Prüfungsmaßstab ist daher ein anderer als im Hauptsacheverfahren. Entscheidend ist nicht die Erfolgsaussicht im Hauptsacheverfahren, sondern eine Folgenabwägung: Die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, aber die Hauptsache Erfolg hätte, werden gegenüber den Nachteilen abgewogen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, die Hauptsache aber keinen Erfolg hätte. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Hauptsacheverfahren von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist; dann kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung von vornherein nicht in Betracht."
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/...-rechtsschutz_node.html  

Seite: 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 5   
   Antwort einfügen - nach oben