Nur zur Info: Der Geschäftsführer der Börse Stuttgart hat mir – wie angekündigt – mit Schreiben vom 11. Februar 2013 geantwortet. Kurz zusammengefasst hat er mitgeteilt, dass zwischen der Möglichkeit der Kündigung (der Einbeziehung eines Wertpapiers in den Freiverkehr) und der "Einstellung der Preisermittlung" zu differenzieren sei. Er hat betont, dass die Einbeziehung in den Freiverkehr NICHT gekündigt worden ist. Ferner hat er geschrieben, dass der Schutz der Anleger bei der Entscheidung berücksichtigt worden sei bzw. dem Ergebnis der Entscheidung nicht entgegenstand, weil der Handel an einer anderen Börse nach wie vor möglich war. Für eine etwa 6-wöchige Bearbeitungszeit m.E. keine Glanzleistung. Da ich die Antwort wenig einleuchtend finde, habe ich am 15. Februar zurückgeschrieben und darum gebeten, die geschilderten Unstimmigkeiten konkret aufzugreifen (und nicht durch allgemeine Ausführungen abzutun) oder das Schreiben der Aufsichtsbehörde (Baden-Württembergisches Wirtschaftministerium) vorzulegen. Dieses will er bereits im Vorfeld seiner Antwort beteiligt haben, so dass der Fall dort grundsätzlich bekannt sein dürfte. In der Tat ist mir die Grundlage für die "einvernehmliche Entscheidung" von Skontroführer und Börse nach wie vor schleierhaft. Auch der "Schutz der Aktionäre" kann nach meiner Meinung im Fall von Raptor nicht vollumfänglich berücksichtigt worden sein, denn der Anleger hatte wegen des TAGGLEICHEN Delistings definitiv keine Möglichkeit, seine Interessen, z.B. durch Einreichung eines Eilantrags auf Fortsetzung der Preisermittlung bei Gericht, zu schützen. Er wurde vielmehr vor vollendete Tatsachen gestellt. Letztlich garantiert Art. 19 Abs. 4 der Verfassung aber die Justizgewährung. Gerade der Fall von Raptor ist ein wunderbares Beispiel dafür, dass der verbleibende Börsenplatz alleine dem Schuzbedürfnis der Aktionäre nicht ausreichend Rechnung trägt, denn der Kurs ist – trotz Berlin und Wien – nach dem Bekanntwerden der Entscheidung um 70 % abgeschmiert. Interessant ist auch, wenn man sich das von der Börse Geschriebene mal auf der Zunge zergehen lässt: Die Einbeziehung in den Freiverkehr ist NICHT gekündigt worden; Börse und Skontroführer haben sich "lediglich" auf die taggleiche Einstellung der Preisermittlung geeinigt. Ergo muss die Aktie von Raptor nach wie vor in den Freiverkehr einbezogen sein, es werden halt nur keine Kurse mehr festgestellt. Also könnte man die Preisermittlung jederzeit und ohne bürokratischen Aufwand wieder aufnehmen? Vielleicht. Fest steht aber, dass durch die "einvernehmliche Entscheidung" über die Einstellung der Preisermittlung (von der im Gegensatz zur Kündigung i.S. der AGB der Börse Stuttgart offensichtlich häufig Gebrauch gemacht wird) Karteileichen produziert werden. Es muss in Stuttgart einen ganzen Haufen von im Freiverkehr zugelassen Aktien geben, für die schlicht und einfach keine Preise mehr festgestellt werden. Welchen Status haben diese Papiere denn nun ? Ich bleibe dran… |