"Der findiger Insolvenzverwalter kann den Zeitpunkt der Insolvenz verschieben / vorziehen"
Nee, da hast du was falsch verstanden. Das Insolvenzverfahren wird von den Gläubigern beantragt, von einem Gericht eingeleitet und dieses setzt dann einen Insolvenzverwalter ein. Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelten etwas andere Spielregeln, so hat der Insolvenzverwalter z.B. außerordentliche Kündigungsrechte von Verträgen.
Vor Eröffnung des Verfahrens rechtmäßig gezahlte Beträge können NICHT zurückverlangt werden. So viel Rechtssicherheit muss auch sein.
AB ist aber dermaßen pleite, dass wahrscheinlich nicht einmal die Gläubiger eine mickrige Quote bekommen, da muss hier aus Aktionärssicht nicht über das Insolvenzverfahren philosophiert werden. Stichwort "Masseunzulänglichkeit". |